5. Mai 2026

Energieausweis vor dem Umbruch: Was die neue EU-Gebäuderichtlinie für Immobilieneigentümer bedeutet

München (pm) – Die novellierte europäische Gebäuderichtlinie (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive) wird den Energieausweis in Deutschland grundlegend verändern. Die Bundesregierung arbeitet aktuell mit Hochdruck daran, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Für Immobilieneigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümer-gemeinschaften bedeutet das: strengere Anforderungen, mehr Transparenz und absehbar höhere Kosten bei der Ausweiserstellung.

Kernstück der Neuregelung ist eine EU-weit einheitliche Energieeffizienzskala von A bis G, die die in Deutschland bislang gebräuchliche Einteilung von A+ bis H ablöst. Die höchste Klasse A wird künftig ausschließlich sogenannten Nullemissionsgebäuden vorbehalten sein – Gebäuden also, die vor Ort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen. Energetisch schwache Bestandsgebäude werden damit sichtbarer und vergleichbarer.

Zusätzlich weitet die Richtlinie die Ausweispflicht aus: Ein gültiger Energieausweis soll künftig nicht nur bei Verkauf oder Vermietung erforderlich sein, sondern auch bei größeren Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Ambitionierte Klimaziele für den Gebäudebestand

Die EPBD ist Teil des „Fit for 55″-Pakets der EU-Kommission und verfolgt das Ziel eines weitgehend klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050. Für den Weg dorthin setzt die Richtlinie klare Zwischenziele: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden soll bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gesenkt werden. Für Nichtwohngebäude gelten noch schärfere Vorgaben – die ineffizientesten Gebäude müssen schrittweise bis 2033 saniert werden.

Eine unmittelbare Sanierungspflicht für einzelne Wohngebäude sieht die Richtlinie nicht vor. In Deutschland wird die Umsetzung voraussichtlich über eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie weiterer Rechtsvorschriften erfolgen.

Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit

Eine wichtige Klarstellung für Eigentümer: Energieausweise, die nach geltendem Recht ausgestellt wurden, behalten nach aktuellem Stand auch nach Inkrafttreten neuer gesetzlicher Vorgaben ihre reguläre Gültigkeit von zehn Jahren. Sie müssen nicht nachträglich angepasst oder ersetzt werden.

Jetzt handeln, Kosten sparen, Planungssicherheit gewinnen

Wer heute einen Energieausweis beauftragt, profitiert von den noch geltenden, bekannten Anforderungen und einem vergleichsweise geringen Erstellungsaufwand. Mit den künftig erwarteten höheren Dokumentationspflichten, größerem Datenumfang und zusätzlichen Prüfanforderungen wird die Ausweiserstellung aufwendiger und damit kostspieliger. Ein heute ausgestellter Energieausweis bietet Planungssicherheit für bis zu zehn Jahre – unabhängig von künftigen regulatorischen Entwicklungen.

Quelle: BRUNATA-METRONA