Berlin (abki) – Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge verabschiedet. Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Mit der Reform überarbeitet die Bundesregierung das allgemeine Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte: Öffentliche Beschaffung soll einfacher, schneller und flexibler werden, um die staatliche Reaktion auf dringende Herausforderungen – von der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit über die Erneuerung der Infrastruktur bis hin zur Digitalisierung – angemessen zu unterstützen.
Zu den zentralen Neuerungen zählen die Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Zusätzlich werden spezifische Maßnahmen für mittelständische sowie junge und innovative Unternehmen eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern. Für den Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte kündigt die Bundesregierung eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Einvernehmen mit den Ländern an. Da der europarechtliche Rahmen den Reformspielraum einschränkt, will sich die Bundesregierung parallel auf europäischer Ebene für eine Reform der Vergaberichtlinien einsetzen.
Ein Thema im Vorfeld war die Frage der Losvergabe: Ob und wann öffentliche Auftraggeber von der gesetzlich vorgeschriebenen Aufteilung in Fach- und Teillose abweichen dürfen, beschäftigt die Branche unmittelbar. Die Reaktionen der Verbände auf den heutigen Beschluss dokumentieren wir im Folgenden.
Quellen: Deutscher Bundestag, Textarchiv, 23. April 2026 (bundestag.de); Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/1934 (dserver.bundestag.de)
Die Reaktionen der Verbände auf den heutigen Beschluss dokumentieren wir im Folgenden.
Die Regierungskoalition hat sich auf eine gemeinsame Linie zur Vergabebeschleunigung geeinigt. Die monatelange Hängepartie ist für den Moment zu Ende. Das ist die gute Nachricht. Denn mit dem Beschluss setzt die Koalition ihren Weg zur Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabe konsequent fort. Bei Bauvorhaben, die aus Mitteln des Sondervermögens finanziert werden, sowie bei Verkehrsprojekten auf Bundesebene wird öffentlichen Auftraggebern künftig neben der Fach- und Teillosvergabe auch eine Gesamtvergabe aus zeitlichen Gründen möglich. Das bringt Beschleunigung und spart am Ende Geld. Denn wer ärgert sich nicht über rot-weiße Absperrungen auf der Autobahn, während der Bau längst abgeschlossen ist – ein Resultat der Fach- und Teillosvergabe. Damit ist die Politik einer Forderung der BAUINDUSTRIE gefolgt, was zu Beginn der Verhandlungen noch undenkbar erschien.
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie
Die schlechte Nachricht: Der öffentliche Wohnungsbau und die Kommunen gehen faktisch leer aus, da der Verweis auf das Sondervermögen für die meisten kommunalen Vorhaben nicht greift. Diese werden in der Regel ohne Mittel des Sondervermögens finanziert. Auch werden die Potenziale für serielles, industrielles Bauen nach wie vor beschränkt, weil hierfür die Gesamtvergabe eine zwingende Voraussetzung ist. Das ist eine vergebene Chance. Hier hätten wir mehr Mut erwartet. Denn Produktivität und gute Ideen entstehen nicht durch Einschränkung, sondern durch unternehmerische Freiheiten.
Umso wichtiger ist es, die Probezeit bis Ende 2027 kritisch zu begleiten und zu dokumentieren, welche Auswirkungen und Hemmnisse bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten weiterhin bestehen. Denn wir können es uns nicht leisten, dass jedes zweite konventionell umgesetzte Bauvorhaben des Staates teurer wird und länger dauert.
„Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist insgesamt ein ausgewogener Kompromiss, der allen Bauunternehmen – ob klein, mittelständisch oder groß – einen fairen Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen ermöglicht. Es ist unerlässlich, dass alle Kapazitäten der Bauwirtschaft genutzt werden, um die Infrastruktur unseres Landes so schnell wie möglich zu ertüchtigen und Straßen und Brücken zu sanieren.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Zudem werden die vorgesehenen Regelungen zu Direktaufträgen und freihändigen Vergaben sowie zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung maßgeblich dazu beitragen, die Vergabeverfahren spürbar zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.
Bei der Frage der Losvergabe ist ein vertretbarer, wenn auch für den Mittelstand schmerzhafter Kompromiss gefunden worden. Es bleibt grundsätzlich beim Primat der Losvergabe, von dem in bewährter Weise aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen abgewichen werden kann. Zusätzlich können nun aus zeitlichen Gründen bei Investitionen aus dem Sondervermögen und bei Infrastrukturprojekten des Bundes große Lose gebildet werden. Ob dies tatsächlich zu einer Beschleunigung führt, wird man im Rahmen der Evaluation bewerten müssen.
Insgesamt ist positiv, dass die Bundesregierung Handlungsfähigkeit bewiesen hat, die Grundlagen für eine Beschleunigung und Entbürokratisierung der Vergabeverfahren gelegt und so dem Mittelstand weiterhin eine faire Chance auf Zugang zu öffentlichen Aufträgen gesichert hat. Das ist Voraussetzung dafür, dass die umfassenden Bauaufgaben schnellstmöglich umgesetzt und insbesondere die schuldenfinanzierten Mittel einen deutlichen Wachstumsimpuls für unsere Volkswirtschaft entfalten können.“
ZIA: Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, der heute im Bundestag beraten wurde, bringt aus Sicht der Immobilienwirtschaft keinen wesentlichen Fortschritt bei der Beschleunigung von Bauvorhaben. Die zentralen Hemmnisse, die der ZIA bereits im Sommer 2025 gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden adressiert hatte, bleiben unverändert bestehen.
Insbesondere die von der Branche wiederholt geforderte Möglichkeit, vom Losgrundsatz abzuweichen, fehlt weiterhin. Abweichungen werden nur dann zugelassen, „wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern“. Der notwendige Wechsel von einem restriktiven „Erfordernis“ hin zu einer pragmatischeren Rechtfertigungslösung bleibt aus. Sachliche oder organisatorische Gründe, die in der Praxis häufig ausschlaggebend für effiziente Vergabestrukturen sind, finden keine Berücksichtigung.
„Es ist enttäuschend, dass wir hier keine Bewegung sehen”, betont Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. „Gerade in Anbetracht der angespannten Lage im Wohnungsbau und bei öffentlichen Bauvorhaben wäre es dringend erforderlich gewesen, die Vergaberegeln breiter und praxisnäher auszugestalten, um insbesondere das serielle und modulare Bauen zu erleichtern. Eine behutsame und rechtssichere Flexibilisierung des Losgrundsatzes steht dabei auch nicht im Widerspruch zum Schutz des Mittelstands, sondern eröffnet mittelständischen Unternehmen zusätzliche Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten.”
Die neu eingeführten zeitlichen Gründe sorgen nicht für die erhoffte Erleichterung. Sie sind eng begrenzt und beschränken sich im Wesentlichen auf Vorhaben aus dem Sondervermögen. Eine echte Öffnung für den Wohnungsbau oder für soziale Wohnfolgeeinrichtungen erfolgt damit nicht.
GdW: Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW bewertet das vom Deutschen Bundestag beschlossene Vergabebeschleunigungsgesetz kritisch. Aus Sicht der sozial orientierten Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz deutlich hinter seinem Anspruch zurück, Planungs- und Bauprozesse spürbar zu beschleunigen. Statt echter Vereinfachung drohen zusätzliche Bürokratie, eingeschränkte Flexibilität und damit weitere Verzögerungen beim dringend benötigten Wohnungsbau.
Zwar enthält das Gesetz einzelne Ansätze zur Digitalisierung und zur Verkürzung von Verfahren, doch zentrale strukturelle Hemmnisse bleiben bestehen. Insbesondere die weiterhin restriktiven Vorgaben zur Fach- und Teillosvergabe verhindern in der Praxis effiziente und wirtschaftliche Vergabestrukturen – gerade bei innovativen Bauformen wie dem seriellen und modularen Bauen.
„Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen will, muss auch die Rahmenbedingungen entsprechend gestalten. Das vorliegende Gesetz bringt jedoch nicht mehr Tempo, sondern neue Hürden“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW. „Gerade für unsere Mitgliedsunternehmen bedeutet das: mehr Aufwand, weniger Flexibilität und am Ende längere Verfahren.“
Ein zentrales Problem sieht der GdW in der weiterhin engen Auslegung der Ausnahmen vom Losgrundsatz. Gesamtvergaben sind nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen möglich und bleiben damit in der Praxis die Ausnahme. Für den Wohnungsbau – insbesondere außerhalb von Projekten mit Mitteln aus Sondervermögen – greifen die neuen Regelungen kaum.
Aus Sicht des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft ist dies besonders kritisch, da gerade Gesamtvergaben häufig Voraussetzung für effiziente Bauprozesse und den Einsatz industrieller Bauweisen sind. Diese bieten erhebliche Potenziale zur Kostensenkung und Beschleunigung, werden durch die aktuellen Regelungen jedoch ausgebremst.
„Das Gesetz verkennt die Realität auf angespannten Wohnungsmärkten“, so Gedaschko weiter. „Wir brauchen pragmatische Lösungen: Gesamtvergaben müssen immer dann möglich sein, wenn sie wirtschaftlich, technisch oder zeitlich sinnvoll sind. Nur so können wir die Potenziale des seriellen Bauens wirklich heben und schneller bezahlbaren Wohnraum schaffen.“
Der GdW fordert daher eine grundlegende Nachschärfung des Vergaberechts mit Blick auf den Wohnungsbau. Dazu gehört insbesondere:
- eine flexible Handhabung des Losgrundsatzes,
- die Ermöglichung von Gesamtvergaben bei entsprechender Zweckmäßigkeit,
- sowie eine deutliche Reduzierung von Dokumentations- und Nachweispflichten.
Darüber hinaus spricht sich der GdW für gezielte Erleichterungen im Vergaberecht bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum aus. In angespannten Märkten müsse es möglich sein, Verfahren temporär zu vereinfachen und stärker an praktischen Erfordernissen auszurichten.
„Die Politik muss jetzt nachbessern“, betont Gedaschko. „Vergaberecht darf kein Bremsklotz sein. Wenn wir die Wohnungsbauziele ernst nehmen, brauchen wir einfache, rechtssichere und vor allem praxisnahe Verfahren.“
Der GdW wird sich im weiteren Gesetzgebungsprozess weiterhin für entsprechende Anpassungen einsetzen und seine Vorschläge aktiv in die politische Diskussion einbringen.
Bundesarchitektenkammer: Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) verabschiedet. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den politischen Willen zur Modernisierung und Beschleunigung der Vergabeverfahren und sieht in dem Gesetz einen vertretbaren Kompromiss – auch wenn in einzelnen Punkten noch Verbesserungspotenzial besteht.
Das Gesetz zielt darauf ab, Vergabeverfahren insbesondere auf Bundesebene zu vereinfachen, zu beschleunigen und stärker zu digitalisieren. Die BAK unterstützt dieses Anliegen ausdrücklich: Die vorgesehenen Regelungen zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau sind dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Positiv zu werten ist, dass die grundlegende Pflicht zur Aufteilung öffentlicher Aufträge in Lose erhalten bleibt. Damit wird der Mittelstandsschutz als Kernelement des Vergaberechts gewahrt. Für bestimmte Fördermittel – insbesondere aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz – werden vereinfachte Verfahren möglich, um Investitionen zügig zu mobilisieren. Die BAK hält dies für pragmatisch und zielorientiert, sofern dabei nicht dauerhaft Strukturen geschaffen werden, die unabhängige Planerinnen und Planer systematisch benachteiligen.
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:„Architektur und Planung sind öffentliche Aufgaben – und gute Vergaberegeln sind die Grundlage dafür, dass sie das bleiben. Die losweise Vergabe sichert Transparenz, unabhängige Qualitätskontrolle und faire Chancen für Planerinnen und Planer aller Größen, auch im Interesse der öffentlichen Bauherren. Ich freue mich, dass der Bundestag dieses Prinzip gewahrt hat und bin zuversichtlich, dass auch der Bundesrat den Weg für einen längst überfälligen Neustart freimacht.“
Die BAK weist darauf hin, dass für Architektur- und Stadtplanungsbüros – insbesondere kleine und mittlere Büros – ein offener Zugang zu öffentlichen Planungsaufträgen von existenzieller Bedeutung ist. Qualitativ hochwertige Planung entsteht durch Wettbewerb, Vielfalt und fachliche Unabhängigkeit – nicht durch Marktkonzentration.
Darüber hinaus ist die losweise Vergabe für öffentliche Bauherren ein zentrales Instrument der Transparenz und der unabhängigen Qualitätskontrolle. Wer Planung und Ausführung in getrennten Losen vergibt, behält die Steuerungsfähigkeit, kann die Leistungen unterschiedlicher Anbieter gegeneinander prüfen und sicherstellen, dass die Interessen der öffentlichen Hand und der Allgemeinheit gewahrt bleiben.
Die BAK appelliert an den Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und damit den langen politischen Prozess zu einem konstruktiven Abschluss zu bringen. Jahrelanges Tauziehen um vergaberechtliche Grundfragen hat Planungssicherheit beeinträchtigt und nötige Investitionen verzögert. Jetzt gilt es, die neuen Regelungen zielführend umzusetzen und in der Praxis sorgfältig zu evaluieren – damit das Vergaberecht seiner doppelten Aufgabe gerecht wird: Geschwindigkeit und Qualität miteinander zu verbinden.