Bonn (pm) – Die Preise an den Zapfsäulen erreichen neue Höchststände – mit spürbaren Folgen weit über den Individualverkehr hinaus. Während Verbraucher die Belastung unmittelbar im Alltag erleben, geraten auch Bauunternehmen zunehmend unter erheblichen Kostendruck. Drastische Preissprünge bei energie- und rohölbasierten Produkten wie Bitumen und Diesel erschweren die Kalkulation von Bauprojekten erheblich und entziehen sich einer verlässlichen Prognose. „Für die Unternehmen sind die kurzfristigen und massiven Preissteigerungen nicht mehr planbar“, erklärt Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB). Zwar sei die zeitlich befristete Senkung der Energiesteuer ein wichtiger erster Schritt, doch angesichts eines Steuer- und Abgabenanteils von teils über 50 Prozent sowie weiter steigender Kosten für Transport und energieintensive Baustoffe greife diese Maßnahme deutlich zu kurz. Gleichzeitig müsse auch die Diskussion um eine Abschöpfung möglicher „Übergewinne“ differenziert und mit Blick auf langfristige Marktwirkungen geführt werden. Beschlossene Entlastungen müssen schließlich auch bei den Unternehmen sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Aus Sicht der mittelständischen Bauwirtschaft sind zusätzliche Entlastungen dringend erforderlich, um die wachsenden Risiken und externen Preisschocks wirksam abzufedern. Darüber hinaus braucht es strukturelle Anpassungen im Umgang mit volatilen Preisen, um Planungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität nachhaltig zu gewährleisten.
Geopolitische Krisen treiben Baukosten massiv in die Höhe
Für die Baufirmen entwickelt sich der Irankrieg zu einem ähnlichen Problem wie der Krieg in der Ukraine. Zu Kriegsbeginn waren auch dort die Energie- und Materialkosten massiv in die Höhe geschnellt. Bauunternehmen können auf diese schnell steigenden Kosten in den meisten Fällen nicht reagieren – haben Sie einmal ein Angebot für ein anstehendes Bauvorhaben abgegeben, sind sie an diese Preise gebunden und können nicht nach Belieben nachträglich noch die Preise korrigieren. Die Unternehmen sind aktuell gezwungen, die zusätzlichen Kosten eigenständig zu tragen. „Diese außergewöhnliche Situation sowie die zentrale Bedeutung der Bauwirtschaft für unsere Gesellschaft sollten die Politik dringend dazu veranlassen, für bessere Rahmenbedingungen zu sorgen“, betont HGF Gilka.
Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung im Asphaltbereich: Durch den Einsatz von Bitumen – einem Produkt der Erdölraffination – sowie den hohen Energiebedarf in der Herstellung sind die Preissteigerungen hier besonders spürbar. Abhängig vom Bitumenanteil ergeben sich beim Asphaltmischgut Preissteigerungen von bis zu 30 %. Drohende Versorgungsengpässe verschärfen die Situation weiter.
BVMB fordert Reform der Preisgleitung bei öffentlichen Bauaufträgen
Ohne geeignete Anpassungsmechanismen gerät die wirtschaftliche Umsetzung von Bauprojekten zunehmend unter Druck. Vor diesem Hintergrund sieht es die BVMB als geboten an, auf Basis der Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen auf den Rohstoff- und Energiemärkten die bestehenden Regelungen zum Umgang mit Preisvolatilitäten gezielt weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sollten Vergabestellen mehr Spielraum erhalten, um gemeinsam mit Bauunternehmen flexible und praxisgerechte Preisanpassungsmechanismen vereinbaren zu können. „Ziel muss eine permanente und praxisnahe Preisgleitung sein, die die wesentlichen Kostenfaktoren – insbesondere Löhne, Geräte und Baustoffe – berücksichtigt, um Preisrisiken zu minimieren und wirtschaftliche Baupreise zu gewährleisten. Während entsprechende Preisanpassungsmechanismen in Deutschland bislang nur in Ausnahmefällen Anwendung finden, gehören sie in vielen anderen europäischen Staaten längst zum vergaberechtlichen Standard“, so Gilka abschließend.
So unterliegen öffentliche Bauverträge in Frankreich und Belgien bereits ab Laufzeiten von drei Monaten einer verpflichtenden Preisgleitung. In Österreich sind bei öffentlichen Ausschreibungen mit Bauzeiten von über einem Jahr veränderliche Preise regelmäßig vorgesehen. Auch Spanien, Portugal, Italien, die Niederlande und Griechenland verfügen über vergleichbare Anpassungsmechanismen. Das bestehende deutsche Regelwerk wird hingegen sowohl von Bauunternehmen als auch von Vergabestellen vielfach als kompliziert und bürokratisch wahrgenommen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sowie zahlreiche öffentliche Auftraggeber waren in den vergangenen Jahren mit der Anwendung der Stoffpreisgleitklausel häufig überfordert.
Quelle: Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB)