Dresden (pm) – Der Freistaat Sachsen startet den zweiten Förderaufruf für die so genannten »Wegweiser-Projekte«. Ziel ist es, Bau- und Sanierungsvorhaben zu unterstützen, die zeigen wollen, dass Klimaneutralität und Bezahlbarkeit im Wohnungsbau keine Gegensätze sein müssen. Gesucht werden also Projekte, die durch innovative Bauverfahren, ressourcenschonende Materialien oder unkonventionelle Konzepte Treibhausgasemissionen reduzieren. Gleichzeitig soll der damit geschaffene Wohnraum kostengünstig bleiben.
Dafür stehen im Jahr 2026 bis zu fünf Millionen Euro über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung zur Förderung von innovativen Vorhaben zur Schaffung eines klimaneutralen Wohngebäudebestands (FRL KliWob) bereit. Förderfähig sind bis zu 80 Prozent der innovationsbedingten Mehrkosten, maximal jedoch 1,5 Millionen Euro je Vorhaben. Berechtigt, Anträge auf Förderung zu stellen, sind Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, private Bauherren und Eigentümergemeinschaften. Die geförderten Bauvorhaben sollen als Vorbilder für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen in Sachsen wirken.
Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: »Wir wissen, dass Klimaschutz im Wohnungsbau und bezahlbarer Wohnraum oft einen Zielkonflikt provozieren, weil eine energetische Ertüchtigung oder ein energetischer Neubau zunächst zu deutlich höheren Kosten führen kann. Diesen Zielkonflikt wollen wir beseitigen helfen. Deshalb fördern wir gezielt wegweisende Projekte, die zeigen, wie sich klimafreundliches Bauen bzw. Sanieren und sozial verträgliche Wohnkosten eben nicht ausschließen. Ich lade die sächsische Wohnungswirtschaft sowie private Bauherren und Eigentümergemeinschaften ein, mit uns gemeinsam neue Lösungen für einen klimaschonenden Wohnungsbau zu entwickeln.«
Der Einreichungszeitraum für Projektideen beginnt ab Mitte Januar und endet am 15. April 2026. Anträge können über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Nach einer Prüfung durch die Förderbank und die Sächsische Energieagentur (SAENA) erfolgt die Auswahl durch eine Jury. Die finalen Entscheidungen über die geförderten Vorhaben werden voraussichtlich im Sommer 2026 bekannt gegeben.
Die ausgewählten Projekte sollen Antworten auf zentrale Zukunftsfragen liefern: Wie lassen sich Bestandsgebäude klimagerecht weiterentwickeln? Welche innovativen Baustoffe und -weisen bieten praktikable Lösungen? Und wie können wir dauerhaft bezahlbaren Wohnraum schaffen? Die Ergebnisse der geförderten Projekte werden im Fachportal Bauen und Wohnen des SMIL öffentlich präsentiert.
Weitere Informationen und die Förderbedingungen stehen online unter www.bauen-wohnen.sachsen.de/wegweiserprojekte-wohnen.html zur Verfügung.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung