Berlin (pm) – Der Deutsche Bundestag hat in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ beschlossen. Mit dem Gesetz wird das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften zugunsten des Wohnungsbaus ermöglicht und der Umwandlungsschutz gestärkt. Im parlamentarischen Verfahren haben sich noch Anpassungen am Gesetzentwurf ergeben. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zum zweiten Durchgang zugeleitet. Bundesbauministerin Verena Hubertz kündigte in ihrer Rede zudem eine Online-Konferenz zum Umsetzungslabor für den Bau-Turbo für den 17. Oktober an.
Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:„Wir wollen mehr bauen und wir wollen schneller bauen. Mit dem ‚Bau-Turbo‘ haben wir ein neues, mutiges Instrument, das unser Land wirklich voranbringen kann. Statt fünf Jahre für ein Bebauungsplanverfahren zu brauchen, kann die Gemeinde dem Bauvorhaben jetzt innerhalb von drei Monaten zustimmen. Damit können zum Beispiel ganze Häuserzeilen einer Straße aufgestockt oder innerstädtische Brachen für neue Wohngebäude genutzt werden. Die Gemeinde kann im Rahmen der Zustimmung auch einen bestimmten Anteil an sozialem Wohnungsbau verlangen. Der ‚Bau-Turbo‘ kann nicht nur für Wohnungen genutzt werden, sondern zum Beispiel auch für Kitas, Stadtteilbibliotheken oder Schulen. Das schafft noch mehr Möglichkeiten für eine lebendige und nachhaltige Stadtentwicklung. Insgesamt bekommen die Gemeinden durch den Bau-Turbo mehr Freiheit und Flexibilität.
Der Bau-Turbo ist kein Hebel, an dem wir ziehen und dann fallen Wohnungen vom Himmel. Es kommt drauf an, dass wir alle gemeinsam mitanpacken. Damit der ‚Bau-Turbo‘ in der Praxis auch zünden kann, möchten wir den Kommunen bei allen Fragen zur Seite stehen und sie mit einem Praxisleitfaden und einem Umsetzungslabor unterstützen. Den Auftakt dazu planen wir am 17. Oktober um 14:00 Uhr. Alle Stadtentwickler, Stadtplanerinnen, kommunalen Vertreter und Pressevertreter sind herzlich eingeladen, digital dabei zu sein. Dort werde ich den weiteren Prozess für ein Umsetzungslabor vorstellen und es gibt die Möglichkeit Fragen zu stellen. Ich freue mich sehr darauf, gemeinsam mit dem Expertenteam meines Hauses drängende Fragen zu beantworten.“
Die Anmeldung zur digitalen Auftaktveranstaltung und weitere Informationen finden Sie hier: www.bmwsb.bund.de/bau-turbo-webinar
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
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Schneller bauen, aber mit Plan: AKH warnt vor Fehlentwicklungen durch Bau-Turbo
Mit dem gestrigen Beschluss des Bundestags zum sogenannten „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB) sollen Wohnungsbauvorhaben künftig schneller und mit weniger bürokratischem Aufwand umgesetzt werden. Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) begrüßt das politische Ziel, mehr Wohnungen zu schaffen und Planungsverfahren zu beschleunigen. Sie warnt jedoch davor, dass die kurzfristige Deregulierung zulasten langfristiger Stadtqualität und funktionierender Infrastruktur gehen könnte.
„Wir brauchen Tempo im Wohnungsbau – aber wir dürfen dabei nicht den Kompass verlieren“, sagt Gerhard Greiner, Präsident der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. „Entscheidend ist nicht, wie schnell gebaut wird, sondern wo und wie. Nur durch vorausschauende Planung und die kluge Nutzung bestehender Potenziale entstehen lebenswerte Quartiere, die dauerhaft funktionieren.“
Der neue § 246e BauGB erlaubt es Kommunen von zentralen planungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen, um schneller Bauland auszuweisen. Aus Sicht der AKH droht dabei jedoch eine Fehlsteuerung: Der Gesetzgeber öffnet damit den Weg für mehr Erschließung von bisher unbebauten Bereichen, mit den bekannten Folgen von Zersiedelung, steigenden Infrastrukturkosten und zusätzlicher Flächenversiegelung.
Die AKH fordert, die neuen Beschleunigungsinstrumente gezielt für innerörtliche Entwicklung, Nachverdichtung und Umnutzung bestehender Gebäude einzusetzen. Hier liege das eigentliche Potenzial, um Wohnraum zu schaffen, kommunale Infrastruktur zu erhalten und dabei Boden wie Klima zu schonen.
Greiner betont: „Planung ist kein Hemmschuh, sondern ein Beschleuniger, wenn sie frühzeitig und strategisch eingesetzt wird. Wer ohne Plan baut, schafft neue Probleme, wer gut plant, schafft Lösungen, die Bestand haben.“ Die AKH plädiert dafür, den „Bau-Turbo“ mittelfristig zu einem „UmBau-Turbo“ weiterzuentwickeln, der den Fokus auf die Qualifizierung des Bestands, Innenentwicklung und klimaangepasstes Bauen legt.
Quelle: Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH)
BFW: Bau-Turbo auf Zielgeraden: Kommunen brauchen Unterstützung
Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen fordert von der Bundesregierung anlässlich des Bundestagsbeschlusses nach der zweiten und dritten Lesung des sogenannten Bau-Turbos die Kommunen nach Kräften bei der Anwendung zu unterstützen.
„Der Schlüssel zum Erfolg des Bau-Turbos liegt in den Kommunen. Nur wenn er vor Ort auch genutzt und angewandt wird, kann er zünden. Wir begrüßen die Pläne von Bundesbauministerin Verena Hubertz die Kommunen bei der Anwendung des Bau-Turbos konkret zu unterstützen. Wir dürfen die Verantwortung nicht allein auf die Kommunen abwälzen und müssen jetzt alles daransetzen gegen den Wohnungsmangel anzubauen“, betont BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.
„Ob Leitfäden oder Handlungsempfehlungen – die Kommunen benötigen die Unterstützung dringend damit der Bau-Turbo auch Potential entwickeln kann. Es braucht aber neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch einen gesellschaftlichen Wandel hinsichtlich der Einstellung zum Thema Bauen. Die Kommunen müssen bauen wollen.
Knapp 10 Millionen Menschen leben beengt und es fehlen hunderttausende Wohnungen. Eine aktuelle Studie des Pestel-Instituts belegt die Lage eindrucksvoll: Die Knappheit an Wohnraum entwickelt sich zur Wachstumsbremse der deutschen Wirtschaft.
Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf, etwa zur Klarstellung wirtschaftlicher Belange, zur Differenzierung bei Lärmschutzregelungen oder zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des neuen § 246e BauGB sehen wir differenziert. Die Empfehlungen des Bauausschusses enthalten einige sinnvolle Korrekturen am ursprünglichen Entwurf. Doch die zentralen Stellschrauben, insbesondere die nicht einklagbare Zustimmung der Gemeinden, unklare Rechtsbegriffe und die zu kurze Befristung von § 246e BauGB, bleiben unangetastet“, so der BFW-Präsident.
Quelle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen
„Fast Lane fürs Wohnen“ statt Bauland-Turbo
Anlässlich der Verabschiedung des sogenannten „Bau-Turbos“ im Bundestag begrüßt die sozial orientierte Wohnungswirtschaft das Gesetz als wichtigen Schritt – weist aber darauf hin, dass es für eine echte Beschleunigung des Wohnungsbaus nicht ausreicht. „Es handelt sich hier nicht um einen ‚Bau-Turbo‘ als solchen, sondern vielmehr um einen ‚Bauland-Turbo‘. Das Gesetz sorgt in dieser Form lediglich dafür, dass Flächen schneller ausgewiesen werden. Gebaut ist damit noch lange nichts. Wir brauchen eine echte Beschleunigung: digitale und effizientere Verfahren, weniger Bürokratie, verbindliche Zeitpläne. Und vor allem müssen wir uns ehrlich machen: Wir brauchen einen gesellschaftlichen Konsens für mehr Wohnungsneubau, dessen Notwendigkeit in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht unbestritten ist“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
Hinzu kommt ein zentraler Punkt: Es sind die Kommunen, die die Schaffung von Wohnraum in der Hand haben. Sie haben den Schlüssel zum Bau-Turbo in der Tasche. Je nach politischer Stimmungslage vor Ort können sie entscheiden, ob sie den Turbo wirklich zünden – oder nicht. „Unser Appell geht an die Kommunen, den Bau-Turbo auch wirklich zu nutzen, um den grassierenden Wohnungsmangel endlich wirksam zu bekämpfen“, sagt Gedaschko.
Der GdW-Präsident weist im Kontext der notwendigen Baubeschleunigung und Kostenersparnissen auf die bundesweite Bedeutung des „Regelstandards Erleichtertes Bauen“ in Schleswig-Holstein und des sogenannten „Hamburg-Standards“ hin: „Diese Modelle zeigen, wie man hochwertige und bezahlbare Wohnungen schafft – sie sollten bundesweit Schule machen“, so Gedaschko.
„Fast Lane“ schaffen: Abwägungsvorrang zugunsten des Menschenrechts auf Wohnen
„Damit der Wohnungsbau aber ganz grundsätzlich beschleunigt wird, braucht es eine ‚Fast Lane fürs Wohnen‘ – mit einem rechtlichen Abwägungsvorrang zugunsten des Wohnungsbaus, ähnlich wie bei Windenergieprojekten. Zumindest für die Zeit des Mangels in den betroffenen Regionen muss Wohnen Vorrang haben. Nur so lässt sich das Menschenrecht auf Wohnen verwirklichen“, sagt Gedaschko.
„Mut zum Bauen“ – und klare Aufgaben an die Ministerien
„Wir brauchen jetzt Mut zum Bauen von allen Beteiligten“, sagt Gedaschko. Damit die Baukosten sinken können, muss das Justizministerium das einfache Bauen endlich rechtssicher ermöglichen. Das Bundesbauministerium muss von überzogenen Standards bei Förderprogrammen abrücken. Und von Seiten des Wirtschaftsministeriums ist ein Update des Vergaberechts notwendig, „damit serielles und modulares Bauen endlich auf die Schnellspur kommt“, so Gedaschko. „Nur mit der ganzen Palette von Maßnahmen – einfaches Bauen, günstigere Kosten, schnellere Verfahren und gesellschaftlicher Rückhalt – kann das Menschenrecht auf Wohnen Wirklichkeit werden“, betonte der GdW-Präsident.
Beschluss des Koalitionsausschusses: Jetzt kommt es auf Tempo an
Der GdW begrüßt auch den gestrigen Beschluss des Koalitionsausschusses, künftig Effizienz, bessere Planung und schnellere Genehmigungsverfahren stärker zu fördern. „Das ist ein richtiges Signal – aber es darf nicht wieder bei Eckpunkten bleiben. Die angekündigten Verbesserungen müssen jetzt wirklich zügig kommen“, so Gedaschko.
Hintergrund: Verbesserungen am Bau-Turbo zu begrüßen
Bei der gestrigen Sitzung des Bauausschusses wurden im Bundestag einige praxisrelevante Änderungen beschlossen, die der GdW begrüßt:
- Mehr Spielraum für Aufstockungen: Künftig kann bei § 34 BauGB auch bei Umnutzungen von Nichtwohngebäuden auf das Einfügungserfordernis verzichtet werden, wenn dadurch neuer Wohnraum entsteht. Das erleichtert etwa die Aufstockung von Supermärkten oder Parkhäusern um Wohnetagen.
- Mehr Zeit für Zustimmung: Die sogenannte Zustimmungsfiktion wurde auf drei Monate verlängert. Das entschärft Befürchtungen, dass Genehmigungen allein aus Zeitgründen verweigert werden.
- Mehr Klarheit beim § 246e BauGB (Bau-Turbo): Die Streichung der Formulierung „im erforderlichen Umfang“ kann unnötige Zusatzprüfungen vermeiden. Zudem wurde der Anwendungsbereich erweitert – künftig ist eine strategische Umweltprüfung auch bei erheblichen Umweltauswirkungen möglich. Damit bleibt der Weg für den Bau-Turbo grundsätzlich offen, auch wenn die Verfahren dadurch länger dauern können.
Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen
Bauindustrie: Bau-Turbo erster von drei notwendigen Schritten
Die Bundesregierung hat mit dem Bau-Turbo ein mutiges Gesetz auf den Weg gebracht, um Städten und Gemeinden mehr Flexibilität beim Wohnungsneubau zu geben. Erleichterungen bei Nachverdichtung und Aufstockung sind dabei ebenso wichtig, wie eine maximale Genehmigungsdauer von drei Monaten. Doch der Bau-Turbo muss auch zünden: Hierfür brauchen Kommunen die nötige politische Rückendeckung, um schnelle Entscheidungen vor Ort zu treffen und die neu eröffneten Ermessungsspielräume auch zu nutzen. Die Ankündigung von Bundesbauministerin Hubertz, diese Unsicherheiten mit gezielten Entscheidungshilfen und Dialogformaten aufzufangen, ist deshalb richtig.
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie
Klar ist aber auch, dass der Bau-Turbo nicht der alleinige Heilsbringer für mehr Wohnungsbau in Deutschland sein kann. Schließlich ändern schnellere Genehmigungsverfahren nichts an hohen Baukosten oder überzogenen, gesetzlich verankerten Anforderungen an Wohngebäude. Deshalb ist es nach wie vor wichtig, alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit wir wieder einfacher bauen können als bisher. Hierbei darf es nicht nur um einen Gebäudetyp E gehen, sondern um grundsätzliche Erleichterungen bei allen Bauvorhaben. Die Ankündigung des Bundesjustizministeriums, bis Ende des Jahres entsprechende Eckpunkte vorlegen zu wollen, werden wir deshalb genau beobachten.
In puncto Förderung begrüßen wir, dass Bundesbauministerin Hubertz auf der Immobilienmesse EXPO Real in München angekündigt hat, das neue EH55-Programm von 59 Millionen Euro massiv ausweiten zu wollen. Zudem sollen 2026 neue steuerliche Anreize für den freifinanzierten Wohnungsmarkt im Jahr 2026 kommen. Ein solches Dreierpack an schnellen Genehmigungen, reduzierten Anforderungen und mehr staatlicher Förderung könnte dann in der Tat ein entscheidender Game-Changer für mehr bezahlbaren Wohnraum werden.
Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
DeSH: Ausweitung des Bau-Turbos wichtiger Schritt
Heute hat der Deutsche Bundestag den Bau-Turbo verabschiedet. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) begrüßt ausdrücklich, dass in den parlamentarischen Beratungen weitere Abweichungsregeln für Nichtwohngebäude und sicherheitsrelevante Bauten in das Gesetz mit aufgenommen wurden. Das eröffnet der Bauwirtschaft und insbesondere dem Holzbau neue Chancen. Der Verband mahnt nun eine entschlossene Umsetzung in den Kommunen an, damit der der Bau-Turbo nicht auf dem Papier endet.
Der Bau-Turbo schafft neue Möglichkeiten, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zusätzlichen Wohnraum, vor allem in dicht besiedelten Gebieten, zu schaffen. „Der ursprüngliche Entwurf enthielt bereits vielfältige Abweichungsregelungen für die Schaffung von neuem Wohnraum. Deren Ausweitung auf Nichtwohngebäude, wie Parkhäuser oder Supermärkte, ist vor allem für Aufstockungen und Nachverdichtungen im Bestand eine wichtige Grundlage und eröffnet dem Holzbau weitere Potenziale“, kommentiert DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus. Ebenfalls positiv bewertet der Verband die neu eingeführte Privilegierung sicherheitspolitisch relevanter Bauten. Damit wird die Errichtung von Anlagen der Bundeswehr, wie Kasernen oder Ausbildungseinrichtungen, künftig erleichtert und beschleunigt. „Die Holzbaubranche steht bereit, die Herausforderungen von neuem Wohnraum und der Ausweitung einer deutschen Sicherheitsinfrastruktur anzugehen sowie schnell und klimafreundlich umzusetzen. Wichtig ist, dass der Bau-Turbo nun auch in der Praxis zündet“, erklärt Möbus.
Planungsbeschleunigung erfordert Finanzierungbasis
Damit der Bau-Turbo seine volle Wirkung entfalten kann, braucht es neben Planungsbeschleunigung und dem Abbau von Vorgaben verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen. Förderprogramme müssen langfristig angelegt und ausreichend ausgestattet werden, um wieder Investitionen anzustoßen. „Ohne eine stabile und planbare Förderkulisse werden die Maßnahmen ins Leere laufen. Nur wer Planungssicherheit bietet, schafft Vertrauen bei Bauherren und Unternehmen. Der Holzbau kann mit seiner Klimaschutzwirkung, Ressourceneffizienz und schnellen Bauzeiten maßgeblich dazu beitragen, die gesteckten Ziele zu erreichen“, betont Möbus.
Regulatorische Hemmnisse für den Holzbau abbauen
Eine wesentliche Aufgabe bleibt die weitere Entschlackung der Regulatorik. „In den vergangenen Jahren wurde die Schraube der Bauvorschriften in Deutschland überdreht. Hier gilt es nun gegenzusteuern, um den Fokus wieder auf notwendige Anforderungen und Vorschriften zu legen sowie die entstandene überbordende Bürokratie abzubauen. Besonders im Holzbau gibt es durch veraltete Sonderregelungen und einseitige Nachweispflichten dringenden Handlungsbedarf. Insgesamt wäre der Abbau der bestehenden Hemmnisse für den Holzbau ein dreifacher Gewinn: für schnelles, bezahlbares und klimafreundliches Wohnen“, resümiert Möbus abschließend.
Quelle: Deutsche Säge- und Holzindustrie
Baugewerbe: Bau-Turbo allein löst die Krise nicht
Der Bundestag hat heute den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung verabschiedet. Ziel ist es, die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich zu beschleunigen. Dazu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB):
„Der Bau-Turbo ist ein wichtiger Schritt, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Wenn Kommunen künftig flexibler handeln und befristet vom Planungsrecht abweichen können, bringt das dringend benötigte Impulse für den Wohnungsbau. Dass ganze Straßenzüge und Quartiere schneller entwickelt werden können, ist ein Fortschritt, aber noch kein Durchbruch. Schnellere Planungen sind nutzlos, wenn keine Bauanträge da sind.
Der beste Turbo nützt nichts, wenn der Tank leer ist. Die Realität ist: Bauen in Deutschland ist zu teuer, zu kompliziert und für viele Familien längst unerschwinglich geworden. Explodierende Baukosten, hohe Zinsen und ein Dschungel aus Normen und Vorschriften ersticken viele Projekte im Keim. Ohne zinsgünstige Darlehen, weniger Bürokratie und eine ernsthafte Entlastung beim Bauen wird der „Bau-Turbo“ nicht zünden.
Zwei Drittel aller neuen Wohnungen entstehen durch private Bauherren. Doch genau diese Gruppe verliert zunehmend den Mut. Statt über 300.000 Wohnungen wie vor vier Jahren werden es im kommenden Jahr wohl nur noch rund 200.000 sein. Wenn die Politik jetzt nicht konsequent handelt, droht dem Wohnungsbau der Stillstand und der Gesellschaft eine soziale Schieflage. Wir brauchen nicht nur schnellere Verfahren, sondern endlich auch bessere Bedingungen für die Menschen, die bauen wollen.“
Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Holzindustrie: Kein „Bauturbo“ ohne Reform des Vergaberechts
Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) kritisiert den heute im Bundestag verabschiedeten „Bauturbo“ als unzureichend. Zwar enthält das Paket einige begrüßenswerte Ansätze zur Planungsbeschleunigung, doch ein entscheidendes Element für mehr Tempo am Bau ist vom Gesetzgeber nicht angegangen worden: das Vergaberecht.
HDH-Präsident Johannes Schwörer erklärt: „Das aktuelle Vergaberecht benachteiligt vorgefertigte Bauweisen, die zu über 80 Prozent im Holzbau geschehen. Das hemmt den schnellen und klimafreundliche Wohnungsbau, den wir dringend benötigen. Der HDH fordert die Bundesregierung daher auf, im „Herbst der Reformen“ zügig das Vergaberecht anzugehen und den Losgrundsatz zu flexibilisieren. Grundsätzlich unterstützen wir zwar die losweise Vergabe, denn sie stärkt die mittelständischen Unternehmen. Allerdings sind bei einer reinen Vergabe in Fachlose einzelner Gewerke die seriellen und modularen Bauweisen benachteiligt.“
Konkret fordert der HDH eine Flexibilisierung des Losgrundsatzes, ohne den Mittelstandsschutz aufzugeben. Öffentliche Auftraggeber müssen die Möglichkeit haben, Gesamtvergaben vorzunehmen, anstatt Fachlose einzelner Gewerke zu vergeben, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dafür sprechen. „Serielle und modulare Bauweisen sparen mit standardisierter Planung und der Vorproduktion von Bauteilen in Fabriken Bauzeit und Geld. Aber nur mit einer angepassten öffentlichen Vergabe kann das volle Potential der klimafreundlichen, vorgefertigten Holzbauweise für den Wohnungsbau gehoben werden“, erklärt Schwörer abschließend.
Quelle: Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie e.V. und verwandter Wirtschaftszweige (HDH)
ZIA: Bau-Turbo braucht auch Tacho, nicht nur Gaspedal – Evaluierung und Planungssicherheit gefordert
Der ZIA als Spitzenverband der Immobilienwirtschaft begrüßt, dass die Bundesbauministerin beim Wohnungsbau auf Tempo setzt. Die Umsetzung des Bau-Turbo hängt allerdings stark vom Willen der Kommunen und Gemeinden ab. Wichtig ist nun, dass diese ihre neuen Gestaltungsspielräume auch nutzen und ihrerseits vor Ort dem Wohnungsbau den nötigen Schub verleihen.
In diesem Zusammenhang braucht es nach Ansicht des ZIA die Möglichkeit des Nachsteuerns: „Der neue § 246e BauGB sieht keine verpflichtende Evaluierung vor. Damit fehlt ein zentrales Instrument, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und gezielt nachzusteuern“, so Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des ZIA. „Ohne Evaluierung bleibt der Bau-Turbo bloß ein Versprechen – wir brauchen aber auch einen Tacho, nicht nur das Gaspedal.“
Der ZIA fordert deshalb die Einführung einer verbindlichen Evaluierungsklausel mit festen Fristen.
Auch die geplante Privilegierung militärischer Vorrangflächen (§ 37a BauGB) sieht der ZIA kritisch: Eine Bevorzugung gefährdet kommunale Planungen und den dringend benötigten Wohnungs- und Gewerbebau. Schon heute werden deshalb Projektentwicklungen zurückgestellt.
„Natürlich ist es in unserer aller Interesse, die Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Dabei dürfen allerdings nicht der Wohnungsbau und Arbeitsplätze aufs Abstellgleis geschoben werden“, betont Özkan weiter. Deshalb sollten Anwendungsfälle klar eingegrenzt werden, um pauschale Vorrangregelungen zu vermeiden. Darüber hinaus sind Transparenz über die betroffenen Flächen, eine frühzeitige Einbindung der Kommunen zur Vermeidung späterer Konflikte und verbindliche Überprüfungsmechanismen, damit die Ausnahmeregelung nicht zum Dauerzustand wird, notwendig. Die Immobilienwirtschaft erwartet, dass der Aufbau der Verteidigungsinfrastruktur zügig erfolgt und Flächen nicht dauerhaft blockiert werden.
Beim Gebäudetyp E müsse nun dringend Rechtssicherheit hergestellt werden, damit kostengünstig, effizient und flexibles Bauen tatsächlich realisiert werden kann. Ziel ist es, auf gesetzlich nicht zwingende Komfortstandards zu verzichten – etwa bei Schallschutz, Ausstattung oder Kellerbau – ohne die Sicherheit zu gefährden. Damit können Baukosten deutlich gesenkt und Projekte schneller realisiert werden.
Wichtig sei zudem, den jetzt eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen, so bei der geplanten großen Novelle des Baugesetzbuchs. „Die aktuellen Herausforderungen im Wohnungsbau zeigen doch sehr deutlich: Das Planungsrecht in seiner jetzigen Form ist nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen neben dem Bau-Turbo deshalb auch die große Novelle des Baugesetzbuchs“, so Özkan weiter.
Quelle: Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA)