Berlin (pm) – Am heutigen Dienstag hat das Bundeskabinett den zweiten Regierungsentwurf des Haushalts 2025, die Eckwerte des Haushalts 2026 sowie die Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Der Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen steigt dabei von 6,7 Milliarden Euro in 2024 auf 7,4 Milliarden Euro in 2025 und auf 7,6 Milliarden Euro in 2026. In 2025 haben die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre ein Finanzvolumen von rund 12 Milliarden Euro.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mit der Zündung des Bau-Turbos haben wir in der vergangenen Woche die Grundlage dafür geschaffen, dass künftig deutlich schneller gebaut, aufgestockt und nachverdichtet werden kann. Jetzt legen wir mit dem Investitions-Turbo nach. Mit Rekordmitteln für den sozialen Wohnungsbau schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Trendumkehr gelingt und wir den Bestand an Sozialwohnungen endlich wieder erhöhen. Von 2025 bis 2029 stellt der Bund die Rekordsumme von insgesamt 23,5 Milliarden Euro zur Verfügung.“
Seit der Revitalisierung des sozialen Wohnungsbaus im Jahr 2022 kommt so eine Summe von 31,15 Milliarden Euro zusammen – in der Geschichte des sozialen Wohnungsbaus beispiellos. Im Klima- und Transformationsfonds sowie im neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sind zudem weitere Programmmittel für das Bundesbauministerium vorgesehen. Insgesamt sind aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität über 11 Milliarden Euro für den Wohnungsbau vorgesehen. Bis 2029 investiert der Bund damit massiv in den Bereich Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, um die Alltagssorgen der Menschen anzupacken.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Gutes Wohnen braucht auch ein lebenswertes Wohnumfeld, egal ob auf dem Land oder in der Stadt. Bis 2029 verdoppeln wir daher die jährlichen Mittel für die Städtebauförderung schrittweise auf 1,58 Milliarden Euro. Damit ist der Haushalt des Bauministeriums einer der zentralen Investitions- und Zukunftshaushalte des Bundes.“
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts kann das parlamentarische Verfahren für den Haushalt 2025 starten. Für 2026 ist der Haushaltsplan mit den Eckwerten zunächst vorskizziert und soll zeitnah ebenfalls im Bundeskabinett verabschiedet werden.
Die wichtigsten Investitionen des BMWSB auf einen Blick:
- Der soziale Wohnungsbau wird schrittweise deutlich erhöht. Für 2025 stehen Programmmittel von 3,5 Milliarden Euro bereit. Für 2026 sind 4 Milliarden Euro vorgesehen, für 2027 5 Milliarden Euro und für 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden Euro. Darin enthalten sind auch eine Verdopplung der Mittel für das Programm Junges Wohnen.
- Die Programmmittel für die Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (2025 und 2026 jeweils 1,1 Milliarden Euro), „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (2025 und 2026 jeweils 650 Millionen Euro) und „Wohneigentumsförderung für Familien“ (2025 und 2026 jeweils 250 Millionen Euro) sollen im neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausgebracht werden.
- Ebenfalls im neuen Sondervermögen vorgesehen sind Programmmittel für die Sanierungsprogramme „Jung kauft Alt“ (2025 und 2026 jeweils 350 Millionen Euro) und „Gewerbe zu Wohnen“ (geplant unterjähriger Start 2025 mit 60 Millionen Euro und 2026 mit 360 Millionen Euro).
- Die Städtebauförderung wird 2025 mit 790 Millionen Euro auf schon jetzt hohem Niveau fortgesetzt. Entsprechend dem Koalitionsvertrag ist eine schrittweise Verdopplung der Bundesmittel vorgesehen, beginnend mit einer Anhebung der Programmmittel in 2026 auf 1 Milliarde Euro, in 2027 auf 1,2 Milliarden Euro, in 2028 auf 1,4 Milliarden Euro und in 2029 auf 1,58 Milliarden Euro. Das schafft Planungssicherheit für lebendige Quartiere und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
- Um Kommunen auch bei ihrer energetischen Modernisierung zu unterstützen, soll das Programm Energetische Stadtsanierung im Klima- und Transformationsfonds reaktiviert werden mit Programmmittel in Höhe von jeweils 75 Millionen Euro für 2025 und 2026.
- Ebenfalls im Klima- und Transformationsfonds ist für die Programme Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) und Urbane Räume die Finanzierung aller bereits durch den Haushaltsausschuss beschlossenen Projekte gesichert. Zusätzliche Mittel für den Breitensport sollen ab 2026 im Einzelplan des BMWSB ausgebracht werden.
- Die Gründung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen wurde noch in der letzten Legislatur beschlossen. Die Mittel für die Gründung werden jetzt gesichert. Für 2025 sind 12,5 Millionen Euro und für 2026 sind 15 Millionen Euro vorgesehen.
Hinweis: Sämtliche im neuen „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ ausgebrachten Programme werden wir perspektivisch zu zwei Themenbereichen „Neubau“ und „Sanierung“ zusammenführen.
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Kommentare aus der Bau- und Immobilienbranche
Bauindustrie: Bundeshaushalt 2025 will Handlungsfähigkeit beweisen
Die Bundesregierung legt sieben Wochen nach dem Amtsantritt den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 vor, der einen klaren Schwerpunkt auf die Modernisierung Deutschlands setzen soll. Damit hält sie nicht nur die Geschwindigkeit ihrer Regierungsarbeit hoch, sondern macht erstmals ihre Ideen für die Verwendung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz transparent. Doch der Teufel liegt bekanntlich im Detail und hier sind noch nicht alle Fragen abschließend geklärt.
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer BAUINDUSTRIE
Positiv zu bewerten ist, dass durch den Haushaltsentwurf insgesamt mehr Geld für Investitionen zur Verfügung gestellt werden soll. Gerade bei den Investitionen in Deutschlands marode Verkehrsinfrastruktur fällt auf, dass es in 2025 zu einem Zuwachs von 4,8 Milliarden Euro auf 33,4 Milliarden kommen soll, wobei die Wasserstraße leider auf dem bisherigen Investitionsniveau verharrt. Die Frage ist aber, ob damit der vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) geschätzte Mehrbedarf für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes in Höhe von 100 Milliarden Euro für die kommenden zehn Jahre insgesamt gedeckt werden kann. Dies sollte in den parlamentarischen Beratungen noch einmal diskutiert werden. Außerdem sind im Haushaltsentwurf enorme Mittelverschiebungen zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen zu erkennen. Dies mag für den Moment sinnhaft sein, wirft jedoch die Frage auf, ob somit eine langfristige Finanzierungsgrundlage geschaffen werden kann, die auch nach Auslaufen des Sondervermögens tragfähig ist.
Unabhängig davon sind zwei Dinge für den weiteren Verlauf der Beratungen elementar wichtig: Erstens müssen die vorgesehenen Investitionen für die Verkehrsinfrastruktur vorgezogen werden. Sollte die Mittelfreigabe erst mit Beschluss des Bundestages Ende September erfolgen, käme im Jahr 2025 kein einziges neues Brücken- oder Straßenbauprojekt an den Markt. Ein verlorenes Baujahr wäre zu befürchten. Zweitens müssen die Gespräche mit den Ländern dazu führen, dass die Zusätzlichkeit auch auf Landesebene gewahrt bleibt. Alles andere wäre nicht akzeptabel.
Abschließend positiv zu bewerten ist, dass für die Investitionen im Bau- und Wohnungswesen insgesamt 3,2 Milliarden Euro für 2025 vorgesehen sind. Dies ist eine erneute Steigerung gegenüber den Mitteln aus den Vorjahren. Hier wäre eine zügige Umsetzung der angekündigten Vereinfachung und Reduzierung der Förderprogramme, die nun aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz finanziert werden sollen, zur Ankurbelung des Wohnungsbaus wichtig.
Wohnungswirtschaft begrüßt starkes Zeichen für sozialen Wohnungsbau – weiterreichende mutige Reformen dringend notwendig
„Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Rekordförderung für den sozialen Wohnungsbau ist ein starkes Signal in herausfordernden Zeiten. Dass der Bund die Mittel für den sozialen Wohnungsbau im Haushaltsentwurf 2025 auf 3,5 Milliarden Euro erhöht und auch für die kommenden Jahre eine hohe Priorisierung erkennen lässt, begrüßen wir ausdrücklich. Diese Entscheidung unterstreicht, dass das Menschenrecht auf Wohnen in der politischen Realität angekommen ist.
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW
Gleichzeitig ist aber klar: Um den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum in ausreichendem Maße zu schaffen, braucht es mehr als nur Förderzusagen. Es braucht eine echte ‚Fast Lane‘ für den Wohnungsbau – eine politische und regulatorische Kehrtwende. Wir fordern ein überragendes öffentliches Interesse für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum. Nur so können Bauverfahren massiv beschleunigt, Genehmigungen vereinfacht und Planungsprozesse entbürokratisiert werden – analog zur EU-Notfallverordnung für die Energiewende.
Besonders dringlich ist zudem eine zeitlich begrenzte, rückwirkende Wiederaufnahme der EH-55-Förderung. Allein bei den GdW-Mitgliedsunternehmen könnten dadurch kurzfristig 17.000 Wohnungen realisiert werden, bundesweit sogar bis zu 51.000. Das wäre ein enormer Hebel – für überschaubare 1,5 Milliarden Euro über zehn Jahre. Diese Mittel wären gut investiert in dringend benötigten Wohnraum, statt in immer neue Auflagen, die Neubauvorhaben strangulieren.
Die bisherigen Neubauprogramme bewerten wir kritisch: Sie fordern zu hohe Standards, wodurch ein Großteil der Fördermittel direkt in die Deckung der daraus resultierenden Mehrkosten fließt – ohne, dass zusätzlicher bezahlbarer Wohnraum entsteht. Das auf Bezahlbarkeit ausgerichtete Programm ‚Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment‘ (KNN) ist nicht praxistauglich. Es sollte mit dem Programm ‚Klimafreundlicher Neubau‘ (KFN) zu einem neuen, einheitlichen Programm für den bezahlbaren Bereich verschmolzen werden – jedoch ohne zusätzliche Auflagen und mit einer Miethöhenbegrenzung. Nur so kann die Förderung ihre soziale Wirkung tatsächlich entfalten.
Auch beim Klimaschutz im Bestand braucht es mehr Mut zur Realität. Gezielte Einzelmaßnahmen bieten ein vielfach besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis. Der Fokus muss ganz klar auf CO2-Reduzierung gelegt werden. Klimaschutz darf nicht an den sozialen Realitäten vorbeigehen. Deshalb braucht es eine neue Balance zwischen Ökologie, Ökonomie und sozialer Verantwortung.
Es braucht jetzt mutige Schritte und eine ehrliche Neubewertung der Prioritäten. Ohne regulatorische Entschlackung, zielgerichtete Förderung und realistische Anforderungen wird die Wohnungsfrage nicht zu lösen sein. Es geht dabei nicht um politische Symbolik, sondern um das Zuhause von Millionen Menschen.“
IKND: Sondervermögen und die Pläne für den Klimaschutz
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für den Haushalt 2025 und den Gesetzentwurf für das 500 Milliarden Euro umfassende Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz beschlossen.
Carolin Friedemann, Geschäftsführerin der Initiative Klimaneutrales Deutschland, kommentiert: „Das Sondervermögen ist eine gute Nachricht für unser Land. Grundsätzlich kann es ein Hebel sein, zusätzliche Investitionen in Bereichen anzureizen, die auf dem Weg zu einem klimaneutralen Deutschland getätigt werden müssen.“
Friedemann weiter: „Da vor allem in den Bereichen Verkehr und Gebäude viel Aufholbedarf bei der Emissionsminderung besteht, sollte das zusätzliche Geld primär hierher fließen. Bei der Gebäudesanierung ist der größte Effizienzhebel die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude hierzulande – sowohl in Sachen Kosten für Verbraucher als auch Emissionseinsparung. Diese müssen auf ein Mindestmaß saniert werden, damit sich der Einsatz elektrisch betriebener Heizungen lohnt. Daher ist es gut, dass im Klima- und Transformationsfonds das Budget erhalten bleibt.“
Für den Verkehrssektor spricht Friedemann folgende Empfehlung aus: „Viele Menschen in Deutschland sind immer noch zögerlich beim Einstieg in die Elektromobilität, auch wenn das grundsätzliche Interesse da ist. Neben zu hohen Anschaffungskosten fehlt es auch an den richtigen Rahmenbedingungen. Dabei könnten gerade Eigenheimbesitzer auf dem Land von der Elektromobilität profitieren. Die schwarz-rote Bundesregierung hat mit dem Sondervermögen nun die Chance die Kosten zu senken, den Ausbau der Ladeinfrastruktur stärker am Alltag der Menschen auszurichten und die Integration der Elektromobilität ins Energiesystem voranzutreiben.“
Von den 500 Milliarden Euro des Sondervermögens sind 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen vorgesehen, weitere 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und 300 Milliarden Euro für Infrastruktur. Die Mittel sollen für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Verkehrs-, Krankenhaus- und Energieinfrastruktur sowie die Bildung, Forschung und Digitalisierung verwendet werden. Jährlich wird ein Wirtschaftsplan mit einer detaillierten Verteilung der Gelder aufgestellt.
Quelle: Initiative Klimaneutrales Deutschland