Bern (pm) – Staatssekretärin Martina Hirayama und der Präsident des Ordre des architectes du Québec Pierre Corriveau haben am 26. November 2024 eine Absprache über die gegenseitige Anerkennung (AGA) der Berufsqualifikationen von Architektinnen und Architekten in der Schweiz und in Québec unterzeichnet. Die AGA für den Architekturberuf soll die Bedingungen regeln, unter denen die entsprechenden diplomierten Berufsangehörigen beider Parteien Zugang zum Schweizer bzw. zum Québecer Arbeitsmarkt haben.
Am 14. Juni 2022 hatten die Schweiz und Québec eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen abgeschlossen. Gleichzeitig mit diesem Abkommen wurden fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung unterzeichnet, die bereits in Kraft getreten sind. Sie betreffen die Berufe Hebamme und Geburtshelfer, Sozialarbeiterinnen und ‑arbeiter, Dentalhygienikerinnen und ‑hygieniker, medizinische Radiologietechnikerinnen und ‑techniker sowie Zahntechnikerinnen und ‑techniker. Mit der nun unterzeichneten AGA kommt ein sechster Beruf hinzu. Dies unterstreicht den Willen beider Partien, im Laufe der Zeit weitere Berufe in das Abkommen aufzunehmen.
Die Förderung der internationalen Anerkennung von Schweizer Diplomen ist eines der Ziele der internationalen Strategie des Bundesrates im Bereich der Bildung, Forschung und Innovation. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen insbesondere weitere Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsdiplomen mit Ländern abgeschlossen werden, deren Bildungssystem mit dem schweizerischen vergleichbar ist. Québec ist ein idealer Partner, da es nicht nur die französische Sprache mit der Schweiz teilt, sondern auch eine ähnliche Bevölkerungsgrösse und Wirtschaftsstruktur aufweist.
Die neue AGA vereinfacht die Anerkennungsverfahren auf beiden Seiten und erleichtert den Zugang zum Arbeitsmarkt für Architektinnen und Architekten, deren Berufsqualifikationen in der einen oder anderen Region anerkannt wurde.
Quelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation