28. März 2024

Wohnraum in Hamburg künftig besser geschützt

Senat plant Wohnraumschutzgesetz anzupassen: bei Zweckentfremdung werden Vermietungszeiten verkürzt und eine Registrierungspflicht wird eingeführt

Hamburg (pm) – Hamburg reagiert auf die Veränderungen der letzten Jahre in dem Bereich der Ferienwohnungen, wodurch inzwischen ganze Wohnungen dauerhaft dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt der Stadt entzogen werden. Aus kurzfristigen Vermietungen im privaten Rahmen hat sich ein lukratives Geschäftsmodell mit illegalen Ferienwohnungen entwickelt. Zuletzt war die Kontrolle der Angebote regelmäßig schwierig, weil die Vermieter die Wohnungen bislang im Internet anonym anbieten können. Das ist mit der neuen Registrierungspflicht nicht mehr möglich. Das neue Wohnraumschutzgesetz sieht eine Verkürzung der Vermietungszeit auf maximal acht Wochen vor und ist damit neben der Kappungsgrenzenverordnung, der Mietpreisbegrenzungsverordnung und den sozialen Erhaltungsverordnungen ein wichtiger Baustein zur Sicherung des bezahlbaren Mietwohnungsbestandes in unserer Stadt.

„In attraktiven und wachsenden Metropolen wie Hamburg ist der Ausbau und die Sicherung des Wohnungsbestandes eine vordringliche Aufgabe, damit alle eine gute und bezahlbare Wohnung finden können. Wir ermöglichen daher nicht nur den Bau von 10.000 neuen Wohnungen pro Jahr, sondern sorgen jetzt mit einem verbesserten Wohnraumschutz dafür, dass diese auch zum Wohnen genutzt und nicht für andere kommerzielle Interessen zweckentfremdet werden. Wir verhindern damit Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, die in vielen europäischen Metropolen beobachtet werden.“, so Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher.

Der Wohnraumschutz steht in Hamburg auf zwei Säulen. Neben der Wohnungspflege ist der Schutz vor Zweckentfremdung wichtig. Wohnraum darf in Hamburg nur mit Genehmigung zu anderen als Wohnzwecken genutzt, also beispielsweise als Ferienwohnung vermietet werden. Ausnahmsweise wird keine Genehmigung benötigt, wenn es sich um die Hauptwohnung eines Nutzungsberechtigten handelt und sie entweder höchstens acht Wochen im Jahr zu anderen als Wohnzwecken genutzt wird (zeitliche Ausnahme) oder weniger als die Hälfte der Gesamtwohnfläche zu anderen als Wohnzwecken genutzt wird (räumliche Ausnahme).

Die zeitliche Ausnahme soll deshalb gegenüber der bisher geltenden Halbjahresregelung deutlich verkürzt werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass jeder, der seine Wohnung an kurzfristig wechselnde Nutzer, z.B. als Ferienwohnung, anbieten möchte, sich vorher registrieren lassen muss und dann eine „Wohnraumschutznummer“ erhält. Diese muss bei jedem Angebot und bei jeder Werbung für das Angebot gut sichtbar angeben werden. Außerdem muss jede einzelne Vermietung spätestens zehn Tage nach ihrem Beginn gemeldet werden.

Zukünftig müssen auch die Betreiber von Ferienwohnungsportalen sicherstellen, dass nur Angebote mit Wohnraumschutznummer auf ihren Portalen veröffentlicht werden. So werden auch lukrative Portale von Anbietern wie z. B. Airbnb, in die Pflicht genommen. Die kostenlose Registrierung und die anschließende Meldung der Übernachtungen werden unbürokratisch über eine eigene Benutzeroberfläche im Internet möglich sein. Die Vergabe der Nummer erfolgt automatisch unmittelbar im Anschluss an die Registrierung.

Der Bußgeldrahmen wird von bis zu 50.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro erhöht.

Pressemitteilung: Senat Hamburg,  Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen