25. April 2024

Verpflichtet Eigentum zu bezahlbarem Wohnen?

Interdisziplinäre Fachtagung an der Frankfurt UAS diskutiert über die Vergesellschaftung von Wohnungen und Boden/noch bis zum 24. September 2019 anmelden

Frankfurt am Main (pm) – Am 26. September 2019 findet die interdisziplinäre Fachtagung „Eigentum verpflichtet – Boden im Spannungsfeld zwischen Privat- und Gemeineigentum“ an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) statt. Die Vortragenden – namhafte Wissenschaftler/-innen und Praktiker/-innen aus Deutschland und Österreich – gehen dem nach wie vor ungeklärten Mysterium der Sozialbindung des Grundstückseigentums auf die Spur. Zudem befassen sie sich mit den alltäglichen Herausforderungen, die Eigentum mit sich bringt, und dem Spannungsbogen von Privat- und Gemeineigentum an Boden und Immobilien. Die Fachtagung richtet sich an sämtliche in der Grundstückswirtschaft, in Architektur, Projektentwicklung und Stadtplanung Tätige. Zudem sind Studierende sowie die interessierte Öffentlichkeit willkommen. Veranstalter ist das Frankfurter Forschungsinstitut für Architektur, Bauingenieurwesen, Geomatik (FFin) der Frankfurt UAS. Kooperationspartner sind der Deutsche Werkbund Hessen, der Bund Deutscher Baumeister, Ingenieure und Architekten e.V., die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen sowie die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL).

Die Fachtagung wird von der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen mit acht Fortbildungspunkten/Unterrichtseinheiten anerkannt. Die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro, für Mitglieder der Kooperationspartner 60 Euro und für Studierende 30 Euro. Eine Anmeldung ist bis zum 24. September 2019  unter www.frankfurt-university.de/tagung-eigentum möglich.

„Wir befassen uns bei der Fachtagung mit dem wichtigen und  aktuellen Thema Bodenpolitik und bezahlbares Wohnen. Steuer- und wirtschaftsrechtliche Aspekte des Immobiliareigentums werden in Bezug zur Reform der Grundsteuer und zur Mietpreisbremse analysiert“, so Prof. Dr. Fabian Thiel, Professor für Immobilienbewertung an der Frankfurt UAS. Die Eigentumsausgestaltung in der Bundesrepublik Deutschland sei gekennzeichnet durch ein Spannungsfeld zwischen Privateigentum (Art. 14 GG) einerseits und öffentliches Gemeineigentum sowie Gemeinwirtschaft (Art. 15 GG) für Grund und Boden andererseits. Die Bodenfrage sei zurück und frage nach der Vergesellschaftung von Wohnungen und Boden. Vor Jahren undenkbar, ist in jüngster Zeit in Berlin eine interessante Diskussion entbrannt: Können Mieter mit Hilfe von Art. 15 GG auf eine soziale Versorgung mit Wohnungen hoffen? Was geht rechtlich und was nicht? Welche Potenziale bietet die gemeinnützige Wohnungswirtschaft, auch im Vergleich mit internationalen Beispielen? Was leisten kommunale Baulandbeschlüsse und der Planungswertausgleich zur Verbesserung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus?

Art. 14 Abs. 2 GG lautet: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“. Dieser Absatz wird auch als „Sozialbindung“ bezeichnet. Die Tagung möchte folgende Fragen aufwerfen: Was bedeutet die Sozialpflichtigkeit der Bodennutzung angesichts wachsender Agglomerationen und (vermeintlich) schrumpfender Räume? Wen und wozu verpflichtet das Eigentum eigentlich?

Termin Fachtagung „Eigentum verpflichtet“: Donnerstag, den 26. September 2019, 8:00 bis 18:00 Uhr

Ort: Frankfurt University of Applied Sciences, Nibelungenplatz 1, 60318 Frankfurt, Gebäude 4, Raum 111/112

 

Pressemitteilung: Frankfurt University of Applied Sciences