24. April 2024

Stimmen zu den Beschlüssen des Klimakabinetts

GdW – Beschlüsse des Klimakabinetts: Gute Ansätze aber noch keine umfassende Lösung für die Finanzierung der Klimaziele im Gebäudebereich

Berlin (pm) – Die Bundesregierung hat in Berlin die Beschlüsse des Klimakabinetts präsentiert. Danach soll der CO2-Ausstoß ab 2021 bepreist werden. Heizöl und Erdgas werden mehr kosten. Neue Ölheizungen sollen ab 2026 weitgehend verboten, aber deren Austausch mit 40 Prozent Zuschuss gefördert werden. Für energetische Sanierungsmaßnahmen soll eine steuerliche Förderung eingeführt, die Förderung der KfW-Effizienzhäuser um 10 Prozentpunkte angehoben und für Wohnungsunternehmen teilweise direkte Zuschüsse gewährt werden. Die geltenden energetischen Standards für Neubau und Modernisierung sollen 2023 überprüft werden. Desweiteren soll eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mieterstrom geprüft und die KWK-Förderung bis 2030 verlängert werden.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: Die Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm beinhalten viele gute Aspekte, die den Wohnungsunternehmen helfen werden. Es kommt jetzt darauf an, wie und wie schnell diese umgesetzt werden können. Die offene Flanke bleibt aber weiterhin die Frage, wie die Wohnungsunternehmen wirtschaftlich und sozialverträglich mehr energetisch modernisieren können. Angesichts des riesigen Finanzdeltas und der starken Diskussion um das bezahlbare Wohnen hilft eine Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hier nur begrenzt.
Wichtig ist es außerdem, dass die nun geplante steuerliche Förderung der energetischen Sanierung durch eine Zuschussvariante ergänzt wird, damit die Wohnungsunternehmen diese überhaupt nutzen können. Wir gehen davon aus, dass allein für die vermieteten Gebäude in Deutschland 6 Milliarden Euro jährlich notwendig wäre, um die Klimawende im Gebäudebereich zu schaffen. Die heutigen Beschlüsse bergen viele gute Ansätze, reichen aber noch nicht dazu aus, die Klimaziele vollständig zu erreichen.“

Pressemitteilung: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

 

Bundesingenieurkammer – Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wirkungsvoller Klimaschutz erfordert jedoch mutigeres Vorgehen und wesentlich mehr Tempo.

Berlin (pm) – Die Bundesingenieurkammer begrüßt das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung, fordert jedoch mehr Mut bei der Ausgestaltung. Positiv zu sehen ist, dass das Programm sektorübergreifend und technologieoffen angelegt ist. Dass für den Gebäudebereich die steuerliche Förderung selbstgenutzten Eigentums eingeführt werden soll, ist ebenfalls zu begrüßen. Eine zentrale Bedeutung kommt zweifellos der CO2-Bepreisung zu, da diese – wenn richtig angelegt – eine schnelle und zuverlässige Lenkungswirkung entfalten kann: Wer viel CO2 emittiert, zahlt mehr.

Dennoch dürften die angestrebten Reduktionsziele für 2030 aus Sicht der Bundesingenieurkammer kaum erreichbar sein. So wird beispielsweise ein Hausbesitzer, dessen Gasheizung 20.000 kWh/a verbraucht, bei 10 €/to CO2 mit Mehrkosten von 0,2 Cent je kWh bzw. 40 € pro Jahr belastet. Es ist zu bezweifeln, dass dies eine Lenkungswirkung im Sinne des Klimaschutzes entfalten wird. Die Fest-Bepreisung der Emissionen unterlaufe ein wesentliches Ziel des Zertifikatshandels – nämlich die Deckelung der Emissionen und damit einhergehend die marktregulierte Verteuerung bei Verknappung der Rest-Emissionsrechte, kritisiert die Bundesingenieurkammer. Auch die bis 2025 zu erwartenden Preissteigerungen bei den gängigen fossilen Brennstoffen für die Gebäudebeheizung (Heizöl, Erdgas) gehen sehr wahrscheinlich im Zuge der Energiepreisentwicklung unter. Eine mittelfristig ausreichende Lenkungswirkung ist hier ebenfalls nicht zu erwarten.

Daher lautet das Fazit der Bundesingenieurkammer: Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung – wenngleich ein zu zaghafter. Die Faktenlage und die Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen erfordern ein mutigeres Vorgehen und wesentlich mehr Tempo.

Pressemitteilung: Bundesingenieurkammer

 

ZIA – Beschlüsse des Klimakabinetts setzen die richtigen Akzente: jetzt müssen die Praktiker ran 

Berlin (pm) – Der Zentrale Immobilienausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, sieht erste richtige Akzente in den Beschlüssen der Bundesregierung zu Klimafragen. ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner bezeichnete die Einigung auf ein Zertifikatesystem als „wirtschaftlich und klimapolitisch richtige Lösung.“ Es sei aber wichtig, die einzelnen Sektoren trennscharf auseinanderzuhalten.

„Wir brauchen ein Sektor-spezifisches, nationales Emissionshandelssystem mit Mindest- und Höchstpreis für den Immobiliensektor. Jetzt bezieht sich das Zertifikat allein auf Wärme, da wäre mehr drin gewesen. Wechselwirkungen zwischen den Sektoren können dadurch vermieden werden. Die Sektor-Trennung ist erforderlich, damit nicht SUVs mit Wohnungen um Zertifikate konkurrieren“, so Mattner. Langfristig müsse man zudem zu einer Lösung auf europäischer und globaler Ebene kommen.

Besonders erfreut zeigte sich Mattner über die angekündigte steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. „Der ZIA hat sich seit Jahren dafür eingesetzt, diese wichtigen Klimaschutz-Maßnahmen der Immobilienwirtschaft auch steuerlich zu entlasten. Von daher sagen wir daher: Gut so!“ Bei der Ausgestaltung müssen alle Gebäudetypen Berücksichtigung finden: Gewebeimmobilien müssen ebenso saniert werden.

Wichtig sei auch, dass es eine vollständige Rückführung der Einnahmen aus einer CO2-Bepreisung gibt. „Es muss darum gehen, soziale Zerwürfnisse zu verhindern und gleichzeitig klimaschützende Investitionen zu steigern. Konkret sollten die Mittel für gezielte Finanzierung der steuerlichen Abschreibungsregeln und ein Investitionsprogramm zur Gebäudesanierung mit breiter Wirkung eingesetzt werden.

Die Ansätze müssen jetzt praxisgerecht ausgestaltet werden, oftmals geben sich die Entscheidungsträger damit zufrieden Wissenschaftler bei der Ermittlung von Maßnahmen beteiligt zu haben, diejenigen, die Immobilien und die Wirkung von neuen Instrumenten wirklich beurteilen können, bleiben außen vor wie beim Entwurf zum Klimarat des Klimagesetzes. Aus diesem Grund sei es besonders wichtig die Innovationspartnerschaft aus der letzten Legislaturperiode fortzusetzen. Der ZIA hatte dort Vorschläge für die Reduzierung von CO2 im Gebäudesektor mit einem Volumen von 56 Millionen Tonnen eingebracht während das Klimakabinett derzeit nur Einsparungen zwischen 7 und 14 Millionen Tonnen vorsieht.

Er verwies darüber hinaus darauf, dass in keinem anderen Sektor die bereits realisierten Emissionsreduzierungen so hoch sind wie im Bereich der Gebäude: Von 1990 bis 2014 erfolgte eine Reduktion von 209 auf 119 Millionen Tonnen jährlich.

Pressemitteilung: ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

 

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.: Klimapaket nur halb gepackt

Berlin (pm) – „Dass die Bundesregierung nun endlich die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung in Angriff nimmt, ist ein gutes Zeichen“, kommentiert Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, das Klimaschutzpaket der Bundesregierung. „Besonders erfreulich ist die Förderung der seriellen Sanierung, denn um die notwendige Erhöhung der Sanierungsquote unseres Gebäudebestands zu erreichen, braucht es attraktive, effiziente und vor allem großmaßstäbliche Lösungsansätze. Serielle und industrielle Bauweisen können hier einen wichtigen Beitrag leisten“, so Babiel weiter.

„Die Bundesregierung muss jetzt schnell die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Ein wichtiger Schritt wäre, den Quartiersansatz auf einen Portfolioansatz zu erweitern, der die gemeinsame Bearbeitung auch nicht räumlich zusammenhängenden Gebäudebeständen ermöglicht“, sagt Babiel. „Der Fokus muss endlich vom Wohnungsbau auf alle anderen Gebäudetypologien erweitert werden. Umfassende Servicepakete könnten die komplette Projektabwicklung von der Bestandsaufnahme über das Mietermanagement bis zur Betriebsaufnahme beinhalten. Hierfür hat die BAUINDUSTRIE Lösungen parat“, fügt Babiel hinzu.

Zu bedauern sei, dass keine steuerliche Förderung für kommerziell genutzte bzw. vermietete Gebäude vorgesehen ist. „Hier lässt die Bundesregierung Einsparpotenzial liegen. Der benötigte Sanierungsschub auch bei Nicht-Wohngebäuden bleibt damit aus“, so Babiel abschließend

Pressemitteilung: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

 

Stellungnahme der DGNB zum Klimaschutzprogramm 2030

Stuttgart (pm) – Das von der Bundesregierung eingesetzte Klimakabinett hat am 20. September 2019 ihr Eckpunktepapier für das Klimaschutzprogramm 2030 veröffentlicht. In diesem werden Maßnahmen vorgestellt, mit der die Bundesregierung die sektorenbezogenen Klimaschutzziele für 2030 erreichen will, die im „Klimaschutzplan 2050“ im November 2016 festgelegt wurden.

Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. ist das veröffentlichte Konzept bei Weitem nicht ausreichend. Der Dringlichkeit einer deutlichen und raschen Reduzierung der Treibhausgasemissionen wird das Programm nicht gerecht. Auch wenn einzelne angedachte Maßnahmen in die richtige Richtung gehen, so bleibt das aktuell vorgelegte Klimaschutzprogramm 2030 ein Stückwerk von Einzelmaßnahmen, mit denen die Klimaschutzziele keinesfalls erreicht werden. Speziell im Sektor Gebäude kritisiert die DGNB, dass der geplante Maßnahmen-Mix auf einer viel zu optimistischen Annahme der Emissionsminderung bis 2030 fußt, die durch die heute schon bestehenden Verordnungen und Förderprogramme erreicht würde.

Die Einschätzung der DGNB im Detail

In der Einführung des zentralen Abschnitts B „Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030“ werden übergeordnet vier Elemente zur konkreten CO2-Emissionsminderung innerhalb des Programms benannt: Förderung, CO2-Bepreisung, Entlastung der Bürger sowie regulatorische Maßnahmen. Diese sind für sich genommen richtig, allerdings nicht ansatzweise ausgewogen im Klimaschutzprogramm berücksichtigt.

Mit Blick auf Element 1, die Förderung, dürfen die Maßnahmen nach Einschätzung der DGNB nicht allein auf eine sogenannte Anschubfinanzierung ausgerichtet sein, sondern müssen längerfristig und vor allem belastbar implementiert werden. Insbesondere bei den Förderungen muss das umgesetzte Ergebnis evaluiert, bewertet und als Grundlage für weitere Förderungen verwendet werden. Parallel dazu ist gerade im Gebäudebereich mit Blick auf Investitionen in Forschung und Entwicklung zu bedenken, dass diese zwar wichtig sind, aber dass auch bereits Technologien existieren, mit denen sich vieles erreichen lässt. Es geht doch einfach darum, dass wir heute bereits einen deutlichen Wissensüberhang haben. Die Politik hinkt in der Umsetzung weit hinterher und man bekommt den Eindruck, dass vor fehlender Konsequenz bei der Umsetzung abgelenkt werden soll. Wir müssen schneller die richtigen Maßnahmen umsetzen – auf Grundlage integrativer Konzepte für die Planung wie auch für den Betrieb von Gebäuden. Mindestens genauso wichtig ist es nach Auffassung der DGNB, dass Subventionen in klimaschädliche Technologien gestoppt werden. Andernfalls wird der im Klimaschutzprogramm formulierte Satz „Langfristig wird sich nur rentieren, was nicht auf Kosten des Klimas geht“ von der Bundesregierung komplett konterkariert. Statt diesen Schritt weiter vor sich her zu schieben, braucht es einen klaren Schnitt.

Das Element 2, die Bepreisung von CO2 auch für die Sektoren Verkehr und Gebäude, ist für die DGNB grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ist der angedachte Preis viel zu niedrig, um etwas in nennenswertem Maße zu bewirken. Die DGNB hat im Januar 2018 in ihrem Diskussionspapier „GEG 2050“ in Anlehnung an einen Vorschlag des Umweltbundesamtes mit 110 EUR / t CO2 bereits einen Preis für CO2-Emissionen von Gebäuden empfohlen. Das Vorhaben, die Sektoren Gebäude und Verkehr in den Emissionshandel einzubinden, bewertet die DGNB positiv, jedoch ist der Zeitpunkt der Einführung zu spät.

Mit Blick auf Element 3, die Entlastung der Bürger, fordert die DGNB, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zuvorderst verwendet werden sollten, um mit den bereits verursachten Klimaschäden umzugehen. Diese Schäden sind auch in Deutschland bereits immens. Freiwerdende Mittel werden gebraucht für die technische Umrüstung zu einer klimaverträglichen Wirtschaft sowie für Schutzmaßnahmen gegen die heute schon unvermeidbaren Klimawirkungen. Dabei ist außerdem fraglich, ob die Bürger die angedachte finanzielle Entlastung überhaupt als solche wahrnehmen, oder ob es mit den Maßnahmen nur zu einer reinen Umverteilung von Geldern kommt, die auf anderem, steuerlichem Wege wieder für die Beseitigung von Klimaschäden gebraucht werden. Ein Beispiel ist hier die stärkere Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs anstelle der Erhöhung der Pendlerpauschale. Es ist zu befürchten, dass in der angedachten Form nur mehr Bürokratie und wenig Gewinn für den Einzelnen und das Ganze entsteht.

Nicht ambitioniert genug sind die Maßnahmen rund um Element 4: die regulatorischen Maßnahmen. Diese müssen jetzt und nicht erst „spätestens 2030 verstärkt“ greifen. Auch reicht es nicht aus, Sektorziele gesetzlich zu formulieren, wenn mit dem Verfehlen keine Sanktionen verbunden sind, da dies sonst keine oder kaum Wirkung hat.

Bewertungen der Maßnahmen im Sektor Gebäude

Zunächst darf erwähnt werden, dass es grundsätzlich positiv ist, dass im Klimaschutzprogramm dem Sektor Gebäude eine zentrale Rolle zukommt – ein längst überfälliger Schritt in der politischen Debatte. Wobei die Bedeutung des Sektors für den Klimaschutz durch die vielen mittelbaren CO2Emissionen – etwa durch Nutzerstrom, die verwendeten Materialien oder die technische Gebäudeausstattung – weit über den im Klimaschutzprogramm genannten Anteil von 14 Prozent an den gesamten CO2-Emissionen hinausgeht.

Bei der Einleitung der angedachten Maßnahmen für den Sektor Gebäude heißt es allerdings: „Bei alleiniger und unveränderter Fortführung bestehender Instrumente wie der Energieeinsparverordnung und der KfW-Förderprogramme kann für das Jahr 2030 nach neuester Bewertung eine Emissionsminderung auf voraussichtlich rd. 90 Mio. Tonnen CO2/Jahr erwartet werden“. Diese Annahme ist Grundlage für den angedachten Maßnahmen-Mix, was die DGNB als äußerst kritisch ansieht. Es wird nicht klar, was sich hinter dieser „neuesten Bewertung“ verbirgt. Auf Grundlage ihrer praktischen Erfahrung im Bereich des nachhaltigen Bauens bezweifelt die DGNB, dass mit der aktuellen Energieeinsparverordnung und dem Entwurf des geplanten Gebäudeenergiegesetzes die angedachten Ziele auch nur im Ansatz erreicht werden können. Zusätzlich darf mit Blick auf die Steuerungswirkung der bestehenden KfW-Förderprogramme die geschätzte Wirkung mehr als bezweifelt werden. Die besten Förderprogramme bringen nichts, wenn die Mittel nicht abgerufen werden. Das Ergebnis dieser falschen Ausgangsannahme ist, dass die für den Sektor Gebäude genannten Maßnahmen in der Addition nicht mehr als ein „Maßnahmenpäckchen“ und in keinster Weise ausreichend sind.

Unter den aufgelisteten sektorbezogenen Maßnahmen sind nach Einschätzung der DGNB vereinzelt richtige Maßnahmen enthalten. Allerdings muss die Erneuerung der Heizungsanlagen viel früher und vor allem durch Technologien erfolgen, die es ermöglichen, die Klimaschutzziele zu erreichen. Insgesamt sollte der Fokus nicht rein auf Wohngebäuden liegen. Aufgrund der größeren Finanzkraft und der anderen Eigentümerstruktur liegen im Bereich der Nichtwohngebäude große Hebel, die genutzt werden können und müssen. Wichtig ist für die DGNB, dass ein gebäudeindividueller Sanierungs- oder Klimaschutzfahrplan verpflichtend und zur Grundlage für eine Förderung und/oder Genehmigung wird. Analog zur im Programm enthaltenen verpflichtenden Beratung bei einem Eigentümerwechsel bei Wohngebäuden, sollte auch bei jedem Eigentümerwechsel bei Nichtwohngebäuden eine Energieberatung im Hinblick auf eine CO2-Reduktion verpflichtend sein, mit dem Ergebnis eines Klimaschutzfahrplans für das Gebäude. Mit Blick auf die Weiterentwicklung der energetischen Standards sollte die Bundesregierung nicht auf die vorgeschriebenen Erneuerungszyklen warten, sondern diese mit dem jeweiligen Klimaschutzfahrplan für das betreffende Gebäude direkt anstoßen und gleichzeitig ambitionierter sein. Je klarer mittelfristige politische Ziele formuliert sind, desto besser kann sich die Wirtschaft mit ihren Kapazitäten darauf einstellen und hat Anreize, eher entsprechende Sanierungen zu einem früheren Zeitpunkt richtig umzusetzen.

Bewertung weiterer Maßnahmen

Zu den Maßnahmen in den übrigen Sektoren weist die DGNB darauf hin, dass der Verweis auf die Förderung von Ladepunkten für gewerblich genutzte Gebäude nicht ausreicht. Vielmehr hätte nicht zuletzt im Sinne der Sektorkopplung (zukünftiges bidirektionales Laden) die Einführung einer Verpflichtung von Ladestationen für Elektromobilität in Gewerbegebäuden stärker adressiert werden sollen. Bei den Maßnahmen im Sektor Industrie wäre es wichtig, nicht allein auf die Effizienz, sondern auch auf die Effektivität zu schauen. Neben der Verwendung von Produkten mit geringen CO2Emissionen wäre es gleichermaßen wichtig, dem Suffizienzgedanken folgend die Bereitstellung eines Nutzens über einen reduzierten Einsatz von Produkten zu fördern. Nach Auffassung der DGNB sollte darüber hinaus die Kopplung des Energiesystems mit den Gebäuden deutlich mehr gestärkt werden. Der Volatilität der Energieversorgung mit erneuerbaren Energien kann durch Wärme-, Kälte- und Stromspeicher gut entgegengewirkt werden. Hierfür braucht es aber jetzt eine relevant große Anschubfinanzierung.

Mit Blick auf die Ideen zur Finanzierung des Klimaschutzprogramms 2030 und den Bereich Sustainable Finance ermutigt die DGNB die Bundesregierung, mehr verantwortungsvolles Investieren von den Banken einzufordern, etwa über einen Mindestanteil nachhaltiger Gebäude im Portfolio. Zudem fordert die DGNB bereits seit einigen Jahren, dass klimaschädliche Emissionen zur Bezugsgröße von Förderungen und Genehmigungen werden sollte, anstatt des immer noch angewandten Primärenergiebedarfs.

Pressemitteilung: DGNB

 

BDF – Georg Lange, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Fertigbau (BDF), kommentiert die Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030:

„Unsere Erwartungen an ein ambitioniertes Maßnahmenpaket der Bundesregierung haben sich nicht erfüllt. Zwar begrüßt der Fertigbau, dass sich die Bundesregierung zu den Emissionsminderungszielen des Klimaschutzplans 2050 aus dem Jahre 2016 bekennt. Das schafft ein Mindestmaß an Planungssicherheit. Positiv bewerten wir zudem, dass der Fortschritt hinsichtlich der Erreichung der Ziele durchgängig transparent gemacht werden soll.

Gravierend ist, dass das Klimakabinett kein modernes, ambitioniertes Gebäudeenergiegesetz vorschlägt. Ein zukunftsweisendes Gebäudeenergiegesetz verankert den Standard für Neubau und Bestand mindestens auf dem Niveau des KfW-Effizienzhaus 55. Ferner müssen die Anforderungsparameter auf CO2 und Endenergie umgestellt und eine ganzheitliche Gebäudebilanzierung angestrebt werden.

Stattdessen sollen die bisherigen Standards für Neubau und Bestand auf Basis der EnEV 2016 erst 2023 einer Prüfung unterzogen werden. Das ist zu spät. Die Standards von heute bestimmen den Gebäudebestand von morgen und die aktuellen Standards werden nicht zum Ende der Treibhausgas-Emissionen im Jahre 2050 führen. Stattdessen können heute weiterhin die Sanierungsfälle von morgen gebaut werden. Die Fertigbaubranche stellt bereits heute energieeffiziente Gebäude her und steht bereit, ihr technisches Know-how in die Fläche zu tragen.

Äußerst kritisch sehen wir auch die Abgrenzung der Sektoren. Ein grundsätzliches Defizit besteht darin, den Gebäudebereich als abgeschlossenen Sektor zu betrachten. Das Handlungsfeld Bauen und Wohnen greift deutlich über die Sektorgrenzen hinaus. Die sog. Graue Energie für die Herstellung der Baustoffe wird bislang dem Sektor Industrie zugerechnet; die Energie, die zum Heizen und Kühlen bzw. durch Photovoltaik im und am Gebäude erzeugt wird, steht derweil in der Bilanz des Sektors Energiewirtschaft. So entsteht ein verzerrtes Bild über die Umweltbelastungen, aber eben auch die Umweltentlastungen des Gebäudebereichs. Seine Bedeutung wird strukturell unterschätzt und in der Konsequenz bleiben die Anstrengungen – und die dafür bereitzustellenden Mittel – unter dem notwendigen Niveau.“

Pressemitteilung: BDF

 

ZEW-Präsident Achim Wambach zum Beschluss des Klimakabinetts „Wichtiger Schritt für den Klimaschutz“

Mannhein (pm) – Das Klimakabinett hat sein Maßnahmenpaket zur Erreichung der Klimaziele und Weiterentwicklung der Energiewende vorgelegt. Prof. Achim Wambach, Ph.D., Präsident des ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim, nimmt dazu Stellung: „Der Druck der Straße hat gewirkt. Die heutigen Vorschläge des Klimakabinetts sind ein wichtiger Schritt hin zu einem effektiven Beitrag Deutschlands zur internationalen Klimapolitik. Auf dem Tisch liegt der Vorschlag zur Einführung einer CO2-Bepreisung für Öl, Gas, Benzin und Diesel in Form eines nationalen Emissionszertifikatehandels. Auf diese Weise wird das ökonomische Prinzip sichergestellt, dass derjenige, der mehr CO2 in die Atmosphäre entlässt, auch mehr dafür zahlen muss. Gleichzeitig wird durch die Deckelung der Anzahl der Zertifikate erreicht, dass klimapolitische Ziele bei der Emissionsminderung auch tatsächlich umgesetzt werden können. Jetzt sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass nicht nur der nationale, sondern auch der europäische Emissionshandel auf die Sektoren Verkehr und Wärme ausgeweitet wird. Ein nationaler Alleingang kann nur eine Übergangslösung sein.

Zu begrüßen sind auch die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verringerung der finanziellen Belastung beim Stromverbrauch, wie etwa die Absenkung der EEG-Umlage. Die Energiewende mit positiven Auswirkungen auf das Klima wird nur gelingen, wenn zeitgleich mit dem vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien im Stromsektor dieser Strom auch günstig für die Elektromobilität, zum Heizen und zur Industrieproduktion zur Verfügung steht. Strom aus erneuerbaren Energien muss billiger werden, um klimaschädlichem Öl, Gas, Benzin oder Diesel Paroli bieten zu können.

Die Vielzahl an Einzelmaßnahmen im Maßnahmenpaket stellen Fluch und Segen dar. Damit die CO2-Bepreisung als zentrales Leitinstrument im Maßnahmenkatalog des Klimakabinetts richtig wirkt, sollte sie durch ergänzenden Fördermaßnahme und zusätzlichen Eingriffe nicht verwässert oder sogar konterkariert werden. Dieser Art von Vorschlägen sind daher abzulehnen. Nichtsdestotrotz gibt es auch bei der Einführung einer CO2-Bepreisung weiterhin Gründe für wirtschaftspolitische Eingriffe des Staates zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende.

Marktunvollkommenheiten wie Finanzierungsrestriktionen im Bereich Forschung und Entwicklung, Pfadabhängigkeiten oder aber begrenzte Rationalität der Marktteilnehmer sollten durch ergänzende Maßnahmen adressiert werden. Ebenso sollten Wissensspillovers bei der Entwicklung innovativer Technologien berücksichtigt werden. Ein guter Instrumentenmix sollte daher externe Effekte verschiedener Art sowie Marktunvollkommenheiten im Blick haben. Außerdem sollte der Öffentlichkeit deutlich kommuniziert werden, welches Instrument welche Marktunvollkommenheit adressiert. Nur durch eine solche Zuordnung wird eine sorgsame Überprüfung der Einzelmaßnahmen auf ihre Effektivität und Effizienz hin ermöglicht. Nach der Umsetzung sollte zeitnah eine Evaluation stattfinden, um mögliche unbeabsichtigte Wirkungen festzustellen und die Maßnahmen entsprechend anzupassen. Das vom Klimakabinett angekündigte Monitoring zur kontinuierlichen Kontrolle, ob die Maßnahmen für den Klimaschutz wirken, ist daher zu begrüßen.“

Pressemitteilung: ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim

 

Nach dem Klimakabinett ist vor dem wirklichen Klimaschutz

Berlin (pm) – Der Nachhaltigkeitsrat sieht den Klimabeschluss der Bundesregierung als einen Startschuss und als Teil einer Debatte, die intensiv fortgeführt werden muss. Die Vorsitzende des Nachhaltigkeitsrates, Marlehn Thieme, bewertet das Ergebnis mit den Worten: „Jetzt wurde endlich beschlossen, was noch vor kurzem undenkbar war. Gleichwohl kann das Ergebnis nicht zufriedenstellen.“ Den politischen Verhandlern und den Begleitern aus der politischen Öffentlichkeit sei großer Respekt zu zollen, so Thieme. Selten zuvor hätte es eine so breite und so sachverständig geführte Diskussion über den Weg Deutschlands raus aus der Klima- und Entwicklungskrise gegeben; selten zuvor sei mit vergleichbarer Detailschärfe um Grundsatzfragen gestritten worden und selten sei der Aufwand und persönliche Einsatz der politischen Spitzen so groß gewesen. Es sei sehr gut, dass die Bundesregierung ihre eingegangenen Klima-Ziele ernst nehme und diese Ziele nicht beim ersten ernsten Gegenwind preisgebe.

Massive wissenschaftliche Daten und Beweise zeigen auf, dass „die Politik“ beim Klimaschutz in der Vergangenheit nicht aktiv genug war. Der Fehlschlag des Ziels „40%-CO2-Reduktion bis 2020“ führt nun zu Konsequenzen. Das Klimapaket geht an vielen Stellen aber nicht weit genug. Insbesondere die Einführung eines CO2-Preises ist zwar positiv, der Preis ist aber zu niedrig, zu wenig dynamisch und nicht dauerhaft genug, um ein langfristiges Steuerungssignal zu setzen. Die Verpflichtung, die Ziele des Klimaübereinkommens von Paris zu erreichen, wird zwar genannt, nicht aber, dass es dafür notwendig ist, das bisherige Ziel für die europäische Emissionssenkung bis 2030 deutlich anzuheben. Genau hierfür muss sich die Bundesregierung nunmehr auf europäischer Ebene konsequent einsetzen. Deutschland muss jetzt ambitioniertere Klimaziele der EU unterstützen und die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik klimagerecht ausgestalten.

Der Nachhaltigkeitsrat begrüßt es, dass neue und zusätzliche Maßnahmen und Konzepte vereinbart wurden. Jetzt sind konkrete Gesetze zu schreiben und Förderrichtlinien zu entwerfen. Es sind Vereinbarungen mit Ländern und Kommunen zu treffen. Die Prüfaufträge sind in kürzester Zeit abzuarbeiten. Nach dem Klimakabinett ist vor der Arbeit an den wirklich zählbaren Wirkungen zum Klimaschutz und es wird viele konkrete Entscheidungen geben, an denen die politischen Absichten gemessen werden können.

Der Nachhaltigkeitsrat gibt der weiteren Beratung im Bundestag und Bundesrat sowie der Ausgestaltung auf Seiten der Bundesregierung folgende Eckpunkte mit auf dem Weg:

  • Der Nachhaltigkeitsrat empfiehlt die Einbettung der Klimamaßnahmen in eine „tiefe“ Nachhaltigkeitsstrategie im Sinne eines Gemeinschaftswerkes quer durch alle Sektoren und gesellschaftlichen Bereiche. Als Instrument zur Umsetzung von Richtlinien und politischen Leitungsvorgaben ist die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie ein gutes Beispiel dafür, wie sich Politik überprüfbar macht, wie sie wissens- und prozessbasiert vorgeht und bereit zur Fehlerkorrektur ist.
  • Der CO2-Ausstoß aller Sektoren – von der Land- und Ernährungswirtschaft, der Immobilienwirtschaft über den Verkehr bis zu den Industriesektoren und der Wirtschaft – muss im Jahresrhythmus reduziert werden. Fehlentwicklungen müssen im jeweiligen Sektor haushaltswirksam gegengesteuert oder sanktioniert werden.
  • Die Bepreisung von CO2 ist die zentrale Maßnahme. Sie hat eine lenkende und vor allem auch symbolische Bedeutung für die Transformation der Wirtschafts- und Konsummuster. Das neue CO2-Handelssystem im Bereich Gebäude und Verkehr ist ein richtiger, in der jetzt vorgeschlagenen Form aber unzureichender Schritt. Im Emissionshandel Gebäude und Verkehr muss der Großhandel als sogenannter ‚Inverkehrbringer‘ (nicht die Autofahrer*innen und Heizungskund*innen) Zertifikate erwerben. Deren Preis darf nicht von dem Industriepreis übernommen werden, sondern muss sich aus dem CO2-Deckel für Gebäude und Verkehr ergeben. Der bewährte Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit ist auch im Hinblick auf das CO2-Budget geboten. Der Fixpreis für 2021 bis 2025 von zehn bis 35 Euro liegt weit unter der von der Wissenschaft vielfach genannten Höhe. Kontraproduktiv ist, dass die soziale Kompensation durch die Pendlerpauschale anfangs höher liegt als das Preissignal für Benzin.
  • Es ist wichtig, dass den Menschen nicht allein das Preis-Signal gegeben wird. Nachhaltigkeit muss immer bei Menschen ansetzen und im Alltag erfahrbare Anreize geben. Für die Transformation des individuellen Verhaltens sind Förderinstrumente und ordnungsrechtliche Schranken unverzichtbar. Um Bürger*innen und Unternehmen Alternativen zum bisherigen Verhalten zu geben, sind zum Beispiel weitere Streckenstilllegungen der Deutschen Bahn zu unterlassen. Erforderlich ist auch ein Aufbauplan für die Bahninfrastruktur im ländlichen Raum.
  • Die gesetzliche Umsetzung des CO2-Deckels für Gebäude sollte der Immobilien- und Bauwirtschaft klare Vorgaben für das nachhaltige Bauen in der Bestandssanierung machen und der Innenentwicklung klare Priorität geben. Hier sind Innovationen und neue Lösungen zu finden.
  • Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist dringlich. Hier muss mehr getan werden als bisher. Das Abflauen des Windstromausbaus ist nicht hinzunehmen. Ausbaublockaden und Innovationsverweigerung insbesondere bei on-shore-Windanlagen sind mit dem Klimaschutz nicht vereinbar.
  • Ordnungsrechtliche Lösungen wie etwa im Heizungsbau sind im Grundsatz richtig. Wir empfehlen aber dringlich, zusätzlich das hohe Potenzial und die Innovation von Nahwärme-Genossenschaften, Regionalwert-Wirtschaften und der nachhaltigen Städteplanung sehr viel stärker zu nutzen.
  • Die Bürger*innen als Mieter*innen und Beschäftigte für einen erhöhten Öl-, Benzin- und Gaspreis zu entlasten, ist eine im Grundsatz richtige Konzeption. Die Erhöhung der Pendlerpauschale mag kurzfristig naheliegen, ist aber mittel- und langfristig völlig falsch. Die Pendlerpauschale fördert das Anwachsen der Pendlerströme und diese machen den Städten und ihrer Infrastruktur bereits heute fast unlösbare Probleme. Es wäre sowohl städtebaulich als auch sozialpolitisch und gesundheits-(pflege-)politisch wie eben auch klimapolitisch anzuraten, der Trennung von Wohnen und Arbeiten entgegenzuwirken statt diese noch anzufachen. Die Kostenbremse für den öffentlichen Verkehr und insbesondere die Bahn ist ein richtiger Schritt. Die Änderung der Entfernungspauschale ist im Übrigen föderal abstimmungsbedürftig, weil sie zu Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer zu Lasten des Bundes und der Länder führt.
  • Wir halten eine an Nachhaltigkeitskriterien orientierte, kritische Überprüfung und Verminderung von Subventionen des Bundes für erforderlich. Ohne die Abschaffung von klimaschädlichen Subventionen wie dem Dieselprivileg bleibt das Konzept halbherzig und werden Ziele und Maßnahmen konterkariert. Das ist teuer und geht zu Lasten der Wirksamkeit und auch der Glaubwürdigkeit. Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder sollten in die Lage versetzt werden, die finanzielle und fossilstoffliche Nachhaltigkeit in der Verwaltungspraxis zu überprüfen.

Die aus Brüssel angedrohten Strafzahlungen wegen unterlassener Maßnahmen sind ein Druckmittel für die Politik, weil sie den Haushalt belasten. Nichtstun und Mutlosigkeit erzeugen aber noch viel größere soziale wie ökologische und langfristig ökonomische Kosten, weil sie Investitionen fehlleiten, Innovationen missachten und die Lebensenergie von Millionen Menschen enttäuschen, die für sich und ihre Kinder ein würdevolles Leben mit sinnstiftenden Jobs in nachhaltiger Entwicklung aktiv anstreben.

Wir begrüßen den Innovationsfonds. Es ist richtig, den Finanzmarkt und die Innovationskraft der Wissenschaft und von Unternehmen als Instrument für den Klimaschutz zu nutzen. Ziel muss es sein, Deutschland in den nächsten zehn Jahren zum Technologieführer für nachhaltige Technologien zu machen. Innovation und Umweltvorsorge gehören zusammen: Wir müssen Lösungen zum Recycling von Wind- und Solartechnologien entwickeln und anwenden, insbesondere zu den Windrotoren. Deutschland muss vollumfänglich in das nachhaltige Wirtschaften einsteigen.

Der Nachhaltigkeitsrat weist daraufhin, dass es um mehr geht als nur um die technische Optimierung und soziale Ausgewogenheit von Instrumenten. Der im Vorfeld der Kabinettsentscheidung aufgebaute Gegensatz zwischen Fördermaßnahmen und Regulation, Freiheit und Verbot, ist oftmals nicht mehr als eine Scheinkontroverse. Es muss um einen Mix gehen, der dem politischen Willen das Primat gibt und sich damit in fassbaren und konkreten Schritten zur Transformation niederschlägt.

Transformationsprozesse müssen sozialverträglich gestaltet und durch aktive Lernprozesse bei Verwaltungshandeln, Förderinstrumenten und Ordnungsrecht begleitet werden, um die politischen Maßnahmen stetig und schnell zu verbessern. Dafür bietet eine Integration mit der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wichtige Chancen. Auch der Rat der externen Expert*innen wird dafür sehr wichtig sein; sie müssen für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe entsprechend gut ausgestattet werden.

Die notwendige gesellschaftliche Dimension erreicht Klimaschutz letztlich nicht durch noch so gute einzelne Maßnahmen. Klimaschutz ist ein Gemeinschaftswerk und muss sich auch so anfühlen. Für das Vertrauen in Politik und das Engagement der Menschen in Unternehmen, Sportvereinen, Kirchen, Verbänden oder öffentlichen Einrichtungen ist der innere Zusammenhang der Maßnahmen oft wirkungsmächtiger als die Summe der Maßnahmen. Um diesen zu aktivieren, braucht man eine Strategie. Nachhaltigkeit braucht Kontinuität. Nur dann sind Sprunginnovationen möglich und vor allem auch sinnvoll. Die beschlossenen Eckpunkte beziehen sich auf die zunächst in Deutschland vereinbarten Ziele bis 2030. Der Klimawandel ist damit aber nicht gestoppt. Das 1,5°C-Ziel erfordert weit mehr und tiefer eingreifende Maßnahmen. Klimaschutz ist ein Marathon mit vielen Zwischenstationen zum Nachsteuern.

Wir ermutigen die Koalition ausdrücklich, das „Prinzip Nachhaltigkeit“ als Verfassungsgrundsatz in das Grundgesetz aufzunehmen. Dies würde die notwendigen politischen Prozesse zur nachhaltigen Entwicklung unterstützen, Flexibilität absichern, die Prüfung von Gesetzen verbessern und gäbe ein langfristiges, klares und unmissverständliches politisches Signal.

Pressemitteilung: Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)