28. März 2024

SH: Wohnraumförderung

Kiel (pm) – Das Interesse an der sozialen Wohnraumförderung ist ungebrochen hoch. Seit dem Start der aktuellen Förderperiode sind bis Ende Juni 4.046 Wohneinheiten im Mietwohnungsbau gefördert worden. Für Innenminister Hans-Joachim Grote ein deutliches Zeichen, dass die Angebote dieser Wohnraumförderung von allen Beteiligten in der Wohnungswirtschaft abgefragt werden:

„Das Ziel für die gesamte Förderperiode 2015 bis 2018 lag bei 4.000 geförderten Wohnungen. Dass wir bereits jetzt über dieser Zahl liegen ist ein starkes Signal, insbesondere da diese mietgebundenen Wohneinheiten ganz überwiegend im Neubau entstanden sind. Bis Ende des Jahres werden wir damit deutlich über der Zielvorgabe liegen. Das ist für uns ein wichtiger und sehr erfreulicher Zwischenschritt. Wir werden in den kommenden Jahren sicherstellen, dass diese positive Entwicklung weitergeht. Denn uns ist klar, dass noch ein langer Weg vor uns liegt.“

Im ersten Halbjahr 2018 sind laut Grote bislang 632 Wohneinheiten gefördert worden. Mehrere geplante Neubauprojekte mit deutlich mehr als 2.000 Wohneinheiten seien derzeit außerdem in der Förderberatung. Damit seien bereits im ersten Halbjahr 2018 so viele Wohnungen in die Förderung aufgenommen worden, wie im Durchschnitt der Vorjahre erst nach zehn Monaten. Dass die außergewöhnlich hohen Förderzahlen des Vorjahres nicht erreicht werden könnten, liege allein an Vorzieheffekten aufgrund der erstmaligen Einführung der Bezuschussung des Mietwohnungsneubaus 2017.

Der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers, wies darauf hin, dass die Konditionen in der sozialen Wohnraumförderung nochmals verbessert wurden: „Dadurch lohnt es sich für Investoren, in geförderte Mietwohnungen zu investieren. Und diese Investitionen sind erforderlich. Denn die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bleibt eine der größten gesellschaftspolitischen Herausforderungen.“

Die Investoren erhalten durch das Wohnraumförderungsprogramm sehr günstige Darlehen zur Finanzierung von Bauprojekten. Dabei sind die Darlehen im hauptsächlich abgenommenen Programm 20 Jahre lang zinsfrei.

Das Land fördert den Neubau von mietpreisgebundenen Wohnungen zusätzlich mit einem Zuschuss von 250 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Im Gegenzug stellen die Investoren die geförderten Wohnungen zu Mieten zwischen 5,25 Euro und 6,10 Euro pro Quadratmeter zur Verfügung. Landesweit liegt der Durchschnitt bei nicht geförderten Neubauwohnungen bei etwa 9 Euro pro Quadratmeter.
Diesen Zuschuss wird es in den kommenden Jahren nach Angaben von Innenminister Grote auch weiter geben. Bis 2021 stehen dafür 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Das starke Interesse an Fördermitteln (Darlehen und Zuschüssen) für den Mietwohnungsbau insgesamt hält an. Das geht aus den Zahlen der IB.SH für das erste Halbjahr 2018 hervor. Danach sind bei der IB.SH von Januar bis Juni Maßnahmen im Mietwohnungsbau mit einem Volumen von 191 Millionen Euro neu in die Förderung aufgenommen worden – deutlich mehr als im ersten Halbjahr 2017 (161 Millionen Euro).

Pressemitteilung:  Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein