Anzeige – Die Liste der Herausforderungen, vor denen wir in der Baubranche stehen, ist lang: Fachkräftebedarf, Digitalisierung, Ressourcenschutz, Klimawandel. Statt einem „weiter so“ braucht es einen Umbruch. Mehr denn je sind dabei innovative Lösungen gefragt, die einen wertvollen Beitrag zum energieeffizienten, nachhaltigen Bauen liefern. Doch um neue Produkte zu schaffen, die die gesetzlichen und gesellschaftlichen Normen und Anforderungen erfüllen, braucht es neben einer guten Idee und begabten Köpfen auch ein etabliertes Innovationsmanagement im Unternehmen.
Innovationen waren und sind seit jeher ein wichtiger Teil unserer Branche. Das Bauen weiterzuentwickeln und nicht beim Alten stehenzubleiben, war auch Ziel unseres Unternehmensgründers Eberhard Schöck. Die Basis hierfür sind kluge, motivierte Köpfe und ein Innovationsmanagement, das Ideen aufgreift und das Denken über normative Regeln und Grenzen hinaus fördert und unterstützt. Ein etabliertes Innovationsmanagement kann helfen, den Entwicklungsprozess zielgerichtet zu begleiten und zu steuern, auch wirtschaftlich.
Unsere Produkte zeichnen sich durch einen sehr hohen bauphysikalischen Nutzen aus, der mit den häufig gegenläufigen statischen und brandschutztechnischen Anforderungen unter einen Hut zu bringen ist. Nicht selten vergehen daher Jahre, bis aus der Idee ein Prototyp und schlussendlich ein marktreifes, zugelassenes Produkt entsteht. Denn auf diesem Weg sind eine Vielzahl an Entwicklungsschritten notwendig und natürlich eine Reihe von Anforderungen zu überwinden. Eine wichtige davon: das deutsche Baurecht, das sich auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau bewegt und zudem unter Hoheit der Länder liegt.
(Mehr Informationen zum Baurecht und den Anforderungen: siehe Infokasten am Ende des Beitrags)

Was ist gefragt? Was ist Trend?
Trotz des erheblichen Aufwands ist das Erfüllen der baurechtlichen Anforderungen nicht das größte Hindernis auf dem Weg zu einem erfolgreichen Neuprodukt. Viel wichtiger ist das Erkennen neuer Trends, Wünsche und Erfordernisse, um überhaupt auf neue Produktideen zu kommen. Diese ergeben sich häufig aus Anfragen von Architekten und Planern, die sich mit konkreten Problemstellungen an uns wenden, die es zu lösen gilt. Jüngstes Beispiel: Die Entwicklung einer Produktalternative zur Flankendämmung von Stützen. Die herkömmliche Ausführung ist optisch wenig ansprechend. Gefragt war eine anwendungsfreundliche Lösung, die zu einem dauerhaft nachhaltigen Gebäudekonzept beiträgt und zugleich Freiräume zur Gestaltung ermöglicht.

Vom Gedanken zur Skizze
Am Anfang einer Produktneuentwicklung steht meist ein weißes Blatt Papier, auf das nach und nach erste Ideen skizziert werden. Das Ziel in diesem Fall war es, ein Bauteil für Stützenanschlüsse zu schaffen, das Wärmebrücken signifikant reduziert und so eine zusätzliche Flankendämmung überflüssig macht. Damit wird der Einfluss der Wärmebrücken auf den Gesamtwärmeverlust von Gebäuden weitestgehend minimiert und energieeffizientes Bauen ermöglicht.

Innovationsmanagement: Maßnahmen fördern und steuern
Im ersten Schritt wurden in der Entwicklungsabteilung Fragen zum Werkstoff des Elements diskutiert, die Geometrien ausgelotet und berechnet, Anforderungen, wie die nach dem Brandschutz erörtert und überlegt, welche zusätzlichen Eigenschaften den Einbau auf der Baustelle vereinfachen könnten. Das Topmanagement aller Abteilungen überprüfte die Meilensteine im Projekt regelmäßig, gab wichtige Entscheidungen frei und justierte im Bedarfsfall nach – so wurde die Produktinnovation im Unternehmen gezielt gesteuert.

Foto: Schöck Bauteile GmbH
Sicherheit dank umfassender Prüfungen
Um den gewünschten bauphysikalischen Nutzen zu erreichen, durften die Produkte zugleich nicht überdimensioniert werden. Bei Schöck gilt der Grundsatz: Wir prüfen Neuentwicklungen so lange, bis wir ganz genau wissen, was in der Anwendung passiert und wie hoch die Tragfähigkeit ist, um unnötige Wärmeverluste in unseren Produkten zu vermeiden. Das schafft Sicherheit für Architekten, Planer und Verarbeiter und macht die Bauteile maximal effizient.
Zunächst wurden in unserem hauseigenen Prüffeld unterschiedliche Lösungsvarianten auf ihr Tragverhalten hin untersucht. Ausgewählte Prototypen mussten dann in der Entwicklungswerkstatt eine Vielzahl von Einbautests für sämtliche Anwendungsfälle bestehen. Nachdem die Produktlösung feststand, wurde das neue Anschlusselement an externen Prüfinstituten in zahlreichen Bauteilversuchen an Kurz- und Großstützen auf Herz und Nieren getestet, um die maximale Tragfähigkeit unter extremen Lasten und Brandbeanspruchung auszuloten. Auf dieser Grundlage wurden für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBt umfangreiche Gutachten erstellt und alle zwingenden gesetzlichen Anforderungen, wie beispielsweise die des Feuerwiderstands von 90 Minuten, nachgewiesen.
Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und Spezialisten
Da mit dem neuen Bauteil ein Eingriff in die bislang praktizierte Bauweise erfolgt, holten wir uns die Wissenschaftler der Universität Darmstadt mit ins Boot. Kein ungewöhnliches Vorgehen: Bei bahnbrechenden Neuentwicklungen wie im Fall Sconnex ziehen wir bei der Entwicklung von Berechnungsmodellen häufig Spezialisten von Hochschulen, aber auch von herausragenden Ingenieurbüros hinzu.
Eine Idee, motivierte Köpfe und ein gelebter Erfindergeist im Unternehmen: Auf diese Weise haben wir die neue, energieeffiziente Produktlösung Sconnex mit internationaler Marktreife entwickelt – der letzte Baustein zu einer durchgehend gedämmten Gebäudehülle und ein wichtiger Beitrag zum zukunftsfähigen Bauen.
Infokasten Baurechtliche Grundlagen
- Rechtlich verbindlich in einem Bundesland sind die jeweilige Landesbauordnung (LBO) und die zugehörige Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB). Diese orientieren sich sehr eng an den entsprechenden bundesdeutschen Vorlagen Musterbauordnung (MBO) und Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).
- Mit Bauprodukten oder Bauarten, die über die MVV TB „geregelt“ sind, ist die Errichtung von Gebäuden konform mit dem deutschen Baurecht.
- Innovative, hochleistungsfähige und ressourceneffiziente Bauprodukte sind mit dieser Möglichkeit nur schwer realisierbar. Aber auch solche „nicht geregelten“ Produkte, die eine wesentliche Abweichungen von der MVV TB aufweisen, sind zulässig, wenn die Konformität mit dem deutschen Baurecht über sogenannte Verwendbarkeitsnachweise nachgewiesen wird.
- Hierzu zählen die „allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ (abZ) für Bauprodukte und die „allgemeine Bauartgenehmigung“ (aBG) für Bauarten. Zur Beurteilung sind dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) sowie dem zuständigen Sachverständigenausschuss (SVA) in der Regel umfangreiche experimentelle Untersuchungen und Bauteilprüfungen im Maßstab 1:1 sowie gutachtliche Stellungnahmen vorzulegen, aus denen die Tauglichkeit für den gewünschten Anwendungsbereich zweifelsfrei hervorgeht.
Baurecht auf europäischer Ebene
- Eine „Europäische Technische Bewertung“ (ETA – European Technical Assessment) ist eine dokumentierte Bewertung der Leistungen eines Bauprodukts, auf deren Grundlage die Hersteller eine Leistungserklärung erstellen und das Produkt CE-kennzeichnen dürfen.
- Aber: Die Verwendbarkeit in Deutschland ist damit nicht automatisch gegeben. Denn wird ein Bauprodukt mit ETA in einer Bauart verwendet, für welche keine Technischen Baubestimmungen nach MVV TB oder anerkannte Regeln der Technik vorliegen, so ist zusätzlich eine deutsche allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) vorgeschrieben.
Anzeige der Schöck Bauteile GmbH