Gülzow-Prüzen (pm) – Die Arbeitsgruppe „Bauen mit Holz in Stadt und Land“ (AG Bauen) der Charta für Holz 2.0 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat drei zentrale Empfehlungen vorgelegt, um regulatorische sowie unsachgemäße gesundheitsbezogene Hemmnisse abzubauen, die die Holzbauweise in Deutschland behindern.
Einheitliche, klare und diskriminierungsfreie Regelwerke sind entscheidend, damit das Bauen mit Holz einen wesentlichen Beitrag zu einem klimaneutralen Gebäudebestand leisten und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Deutschland unterstützen kann.
Die Empfehlungen stehen hier zum Download bereit:
https://www.charta-fuer-holz.de/empfehlungen-abbau-hemmnisse-holzbau.
Die Empfehlungen beziehen sich auf folgende Punkte:
Novellierte Musterholzbaurichtlinie zügig einführen
Schon die 2020 veröffentlichte Musterholzbaurichtlinie (M-HolzBauRL) sollte die Realisierung mehrgeschossiger Holzbauten der Gebäudeklassen 4 und 5 vereinheitlichen und vereinfachen. Dies ist leider nur unzureichend gelungen. Noch immer müssen viele Vorhaben den Weg über kosten- und zeitaufwendige Einzelfallgenehmigungen gehen und noch immer werden Anträge aufgrund der großen Rechtsunsicherheit prinzipiell abgelehnt. Abhilfe könnte die 2024 von der Bauministerkonferenz neu beschlossene M-HolzBauRL schaffen. Die AG Bauen der Charta für Holz empfiehlt den Bauministerien der Länder, diese Fassung unverzüglich in geltendes Recht zu übernehmen.
Gleichzeitig sollte die Projektgruppe M-HolzBauRL bei der Bauministerkonferenz in ihrer aktuellen Besetzung mit Holzbau- und Brandschutz-Experten bestehen bleiben, um sich zeitnah mit der weiteren Fortschreibung der M-HolzBauRL zu befassen.
Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse wieder zulassen, Europäisches Klassifizierungssystem einführen
Aktuell laufen viele allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse wie z. B. für die Teile hochfeuerhemmender Wand- und Deckenholzkonstruktionen aus und werden derzeit nicht mehr erneuert. Künftig sollen sie durch eine allgemeine Bauartengenehmigung ersetzt werden. Um den erheblichen Genehmigungsstau in diesem Bereich zu entschärfen und Zeit für die Erteilung der neuen Genehmigungen zu gewinnen, empfiehlt die AG Bauen die Verlängerung der aktuellen Prüfzeugnisse. Baden-Württemberg ist hier bereits mit positivem Beispiel vorangegangen. Ergänzend rät sie, im Bereich Brandschutz das Europäische Klassifizierungssystem einzuführen. Dies würde Genehmigungsverfahren – ohne Abstriche bei der Sicherheit – erheblich vereinfachen.
Anforderungen an VOC-Emissionen überarbeiten
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die strengen Grenzwerte für holztypische VOC[1]-Emissionen aus gesundheitlicher und toxikologischer Sicht zum Teil unbegründet sind. Harzreiche Hölzer wie Kiefernholz werden dadurch unnötig benachteiligt. Die AG Bauen fordert, bei Emissionsrichtwerten für Bauprodukte und Innenraumluft in Regulierungen, Ausschreibungen, Gütesiegeln und Zertifizierungen neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Sie empfiehlt zudem, Messergebnisse realistisch zu bewerten. So gilt es, das sogenannte Abklingverhalten von Holz zu berücksichtigen, das schon wenige Wochen nach dem Einbau zu einer starken Verringerung der holztypischen Emissionen führt. Zudem müssen die realen klimatischen Bedingungen bei Raumluftmessungen berücksichtigt werden, die von Normbedingungen stark abweichen und die Ergebnisse beeinflussen können.
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) betreut im Auftrag des BMEL die Geschäftsstellen der Charta für Holz 2.0 und der Holzbauinitiative der Bundesregierung.
Quelle: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)