20. April 2024

Projektaufruf zur Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften in Berlin

Berlin (pm) – Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin hat am 5. September 2018  die Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zur Förderung des genossenschaftlichen Wohnens zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit ist der Weg frei, um Wohnungsbaugenossenschaften gezielt bei ihren Vorhaben zu unterstützen.

Durch die Förderung kann künftig die Finanzierung von Wohnungsneubauvorhaben von Genossenschaften erleichtert werden. Darüber hinaus wird der Erwerb von Bestandsgebäuden durch Genossenschaften, worunter auch Zusammenschlüsse von Mieterinnen und Mietern fallen können, gefördert. Auch bei Ausübung eines Vorkaufsrechts des Landes Berlin zugunsten Dritter kann die Förderung als Teil der Finanzierung in Anspruch genommen werden.

Senatorin Katrin Lompscher: „Die Unterstützung des genossenschaftlichen Wohnens in Berlin ist dem Senat wichtig. Daher ist die neue Förderung für Wohnungsbaugenossenschaften ein wichtiger Impuls. Insbesondere neuen Genossenschaften oder Mietergenossenschaften kann das zusätzliche Förderangebot bei der Projektrealisierung helfen. Ich hoffe, dass nun möglichst viele Genossenschaften dem Projektaufruf folgen und sich mit ihren Vorhaben bewerben. Der Senat hat außerdem im Rahmen des Handlungsprogramms zur Beschleunigung des Wohnungsbaus beschlossen, Genossenschaften kurzfristig 20 Baugrundstücke zur Verfügung zu stellen und sie künftig an der Entwicklung neuer Stadtquartiere zu mindestens 20 Prozent zu beteiligen. Auch die Idee eines Genossenschaftscampus, auf dem mehrere Genossenschaften neuen Wohnraum schaffen, wird nachdrücklich unterstützt. Darüber hinaus wird das Land Berlin im Rahmen des Genossenschaftsdialogs im Herbst eine Genossenschaftsbeauftragte als Ansprechpartnerin benennen.“

Die Genossenschaftsförderung sieht beim Neubau eine Ergänzung des Eigenkapitals in Form zinsloser Darlehen in Höhe von zehn Prozent der Gesamtkosten des jeweiligen Projekts vor. Voraussetzung ist ein Eigenkapitalanteil von zehn Prozent sowie die Inanspruchnahme der Neubauförderung gemäß der aktuellen Förderungsbestimmungen mit mindestens 30 Prozent der neu entstehenden Wohnungen als mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum. Für die geförderten Wohnungen können die beiden bestehenden Fördervarianten jeweils zur Hälfte in Anspruch genommen werden. Überdies wird bei Förderung gemäß Variante 1 (Anfangsmiete 6,50 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche) ein Baukostenzuschuss in Höhe von zehn Prozent für diesen Teil des Förderdarlehens gewährt (im Gegenzug wird das Förderdarlehen um denselben Betrag reduziert und am Ende nur noch ein Tilgungszuschuss von 15 anstatt der bisherigen 25 Prozent gewährt). Auch beim Bestandserwerb werden zinslose Darlehen vergeben, über deren Höhe je nach Bedarf entschieden wird. Für mindestens 25 Prozent der Wohnungen in dem geförderten Objekt werden Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet.

Ein mit Experten besetztes Beurteilungsgremium, das seine Arbeit im Herbst aufnimmt, wird jedes Vorhaben auf seine Förderfähigkeit und Solidität prüfen. Förderanträge für den Neubau und den Bestandserwerb können bei der Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, oder unter wohnungsbaufoerderung@sensw.berlin.de gestellt werden.

Insgesamt 20 Millionen Euro hat das Abgeordnetenhaus mit dem Doppelhaushalt 2018/19 für die Genossenschaftsförderung zur Verfügung gestellt, wobei die Hälfte der Mittel zur Unterstützung neuer Genossenschaften (Gründung seit dem 01.01.2013) vorgesehen ist. Ein weiteres Förderprogramm zur Unterstützung von Haushalten beim Erwerb genossenschaftlicher Geschäftsanteile soll noch im Herbst aufgelegt werden.

Pressemitteilung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen