29. März 2024

NRW: Startschuss für öffentliche Wohnraumförderung

4 Milliarden Euro bis 2022 sind stabiler und verlässlicher Rahmen

Düsseldorf (pm) – Ab dem 1. Februar 2018 gelten die neuen Förderbestimmungen für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt stehen vorläufig vier Milliarden Euro von 2018 bis 2022 für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung. Ab 2020 ist das Land alleine für die Wohnraumförderung verantwortlich. Dann wird das Land die jährlichen 97 Millionen Euro aus der bisherigen Bundesbeteiligung aus dem Landeshaushalt finanzieren.

„Die Wohnraumförderung hat eine zentrale Bedeutung bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und wird eine große Bedeutung behalten: Mit dem Wohnraumförderungsprogramm von mindestens 800 Millionen Euro jährlich über die gesamte Legislaturperiode schafft das Land einen stabilen und verlässlichen Rahmen für Mieter, Eigentümer, Investoren und Kommunen. Damit knüpft das Land zum jetzigen Zeitpunkt an das Mittelvolumen der Jahre 2011 bis 2015 an. Unser Ziel ist, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen bezahlbaren Wohnraum finden können. Dazu leistet die öffentliche Wohnraumförderung einen wichtigen Beitrag. Den unterschiedlichen Bedürfnissen von Familien sowie älteren, sozial benachteiligten oder Menschen mit Behinderungen tragen wir mit modernisierten Förderrichtlinien Rechnung“, sagte Ministerin Ina Scharrenbach.

Das Programm umfasst ab 2018 zu den anfänglich 520 Millionen Euro für die Förderung von Mietwohnungen, 80 Millionen Euro für die Eigentumsförderung, 80 Millionen Euro für die Modernisierung, 70 Millionen Euro für besondere Projekte der Quartiersentwicklung und der regionalen Kooperation sowie 50 Millionen Euro für studentisches Wohnen. Die Mittel für die Eigentumsförderung sollen in den Folgejahren schrittweise auf 120 Millionen Euro gesteigert werden. Allein die wegen der hohen Zahlen von Asylsuchenden aufgestockten Mittel des Bundes hatten in den Jahren 2016 und 2017 vorübergehend ein höheres Programm von 1,1 Milliarden Euro ermöglicht.

Neu in dem Programm ist zudem eine Zusatzförderung für rollstuhlgerechten Wohnraum. Dabei werden nicht nur höhere Pauschalen für den Flächenmehrbedarf berücksichtigt, sondern auch pauschalierte Zusatzbeträge, wenn die Vorgaben für den rollstuhlgerechten Wohnungsbau erfüllt werden. Je nach konkreter Ausstattung liegen die zusätzlichen Förderdarlehen für rollstuhlgerechte Wohnungen bei über 30.000 Euro verbunden mit Tilgungsnachlässen von über 10.000 Euro.

Nach den Ergebnissen der Sondierungsgespräche von Union und SPD soll es zweckgebundene Zuweisungen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau auch für die Jahre 2020 und 2021 geben. Hierfür sind nach dem Sondierungspapier insgesamt zwei Milliarden Euro bundesweit vorgesehen. Ministerin Ina Scharrenbach dazu: „Wir haben das Sondierungs-Signal sehr begrüßt, weil es die Linie der Landesregierung ist. Jetzt kommt es darauf an, wie das Sondierungs-Ergebnis mit Inhalt gefüllt wird. Eine mögliche weitere Beteiligung des Bundes wird dazu beitragen, die Subventionsmittel für den Wohnungsbau über die 520 Millionen Euro hinaus zu erhöhen – wenn die Koalitionsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden können.“ Die Landesministerin selbst ist derzeit in Berlin und bringt die Interessen Nordrhein-Westfalens in die Verhandlungsgruppe „Wohnen/Städtebau“ ein.

Pressemitteilung: Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW