25. April 2024

Kammerpräsident Marlow: „Architekten sind Anwälte des Klimaschutzes“

„Architekten und Politik“ 2019 der Architektenkammer Niedersachsen betont die Rolle der Architektenschaft beim nachhaltigen Bauen und weist gleichzeitig auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Auftraggeber hin

Foto: Iris Kloepper

Hannover (pm) – Am 20. November 2019 kamen rund 200 Gäste aus Architektur, Politik, Wirtschaft, Kultur und Medien in der Hannoverschen Bauverwaltung und anschließend im gegenüberliegenden Laveshaus zusammen, um bei „Architekten und Politik“ über berufspolitische Themen zu diskutieren. Kammerpräsident Robert Marlow betonte dabei die Rolle der Architektenschaft beim nachhaltigen Bauen. Ob ein Projekt nachhaltig wird, werde vor allem am Beginn entschieden, sagte Marlow. Architektinnen und Architekten müssten daher bereits sehr früh im Projektverlauf ihre Auftraggeber auf die Nachhaltigkeit hinweisen. Marlow: „Hierzu gehört beispielsweise, gemeinsam zu überlegen, ob wirklich alle geplanten Flächen notwendig sind, ob überhaupt neu gebaut werden muss oder ob eine Lösung im Bestand sinnvoller ist.“ Suffizienz sei der Schlüsselfaktor beim klimaschonenden Bauen, so der Kammerpräsident, der seine Kolleginnen und Kollegen als Anwälte für Klimaschutz und Nachhaltigkeit titulierte. Der beste nachhaltige Ansatz für eine Bauaufgabe sei immer individuell. Wichtig sei von Seiten der Politik zudem, eine Technologieoffenheit beim Klimaschutz zu gewährleisten, um die Innovationskraft in Architektenschaft und Gesellschaft zu fördern.

Marlow wiederholte vor dem politischen Gast des Abends, Finanzminister Reinhold Hilbers, auch die seit Jahren von der Kammer formulierte Forderung nach Aufstockung der Mindeststudiendauer von Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplanern von drei auf vier Jahre, um eine Kammereintragung zu erreichen – vor allem aber, um für den immer komplexer werdenden Beruf das notwendige Rüstzeug mitzubringen.

Gleichzeitig lobte Marlow die Zusage Hilbers‘, von Seiten des Landes verstärkt Architektenwettbewerbe auszuloben und hob auch die Vorbildfunktion des öffentlichen Auftraggebers bei der Schaffung einer qualitätsvollen gebauten Umwelt hervor. Im Sinne der Baukultur müsse bei der öffentlichen Auftragsvergabe die zu erwartende Leistung entscheidend sein. Gute Lösungsansätze und vor allem die Durchführung von Wettbewerben müssten mehr denn je im Fokus stehen. Hintergrund dieser Forderung sind die im Zuge einer EuGH-Entscheidung weggefallenen Höchst- und Mindestsätze in der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI).

Pressemitteilung: Architektenkammer Niedersachsen