28. März 2024

Flächenvorsorgeplan für die nächsten 25 Jahre: Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln beschlossen

Köln (pm) – Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Montag, 20. Juni 2022, die Verwaltungsvorlage zur Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln mit Änderungen beschlossen. Mit dem Beschluss hat sich der Rat zur räumlichen Entwicklungsperspektive der Stadt Köln positioniert. Im Ergebnis bedeutet dies, dass im Vergleich zum rechtskräftigen Regionalplan für die Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) rund 760 Hektar zusätzliche Fläche und als Bereiche für eine gewerbliche und industrielle Nutzung rund 370 Hektar an zusätzlicher Fläche vorgeschlagen werden.

Der Regionalplan dient als Flächenvorsorgeplan bis zum Jahr 2046, die nun vorgeschlagenen zusätzlichen Flächen sind damit als Potentialflächen für eine bauliche Entwicklung zu verstehen. Ob diese tatsächlich für eine bauliche Nutzung in Anspruch genommen werden, wird im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung durch die Gremien der Stadt Köln zu entscheiden sein. Mit den für den Regionalplan vorgeschlagenen Flächen können allerdings nicht alle von der Bezirksregierung Köln festgestellten Flächenbedarfe der Stadt Köln planerisch umgesetzt werden. Diese Flächenpotentiale werden auf den Regierungsbezirk Köln und damit im weiteren Umland Kölns verteilt.

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hatte im vergangenen Dezember beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Damit hat der formelle Teil der Regionalplanneuaufstellung begonnen, die mit einem sogenannten informellen Verfahren seit 2016 bereits intensiv von der Bezirksregierung, dem Regionalrat sowie den Städten und Gemeinden des Regierungsbezirks vorbereitet wird. Dieser bezieht sich räumlich auf den gesamten Regierungsbezirk Köln. Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region Köln sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. Wesentliche Inhalte sind Vorgaben für den Siedlungsraum, den Freiraum und für die Planung von Infrastruktur. Weiterhin gibt es gesamträumliche Themen wie Klimaschutz- und Klimaanpassung oder erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, zu denen der Planentwurf Aussagen trifft. Mit dem Aufstellungsbeschluss hat der Regionalrat die Bezirksregierung Köln beauftragt, die öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln einzuleiten.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Städte und Gemeinden haben innerhalb der Auslegungsfrist bis 31. August 2022 Gelegenheit, zum vorgelegten Regionalplanentwurf Stellung zu nehmen.

Köln zählt aufgrund der prognostizierten Entwicklung der Einwohner- und Haushaltszahlen zu den wachsenden Städten. Die Stadt Köln möchte die Chance der Regionalplanüberarbeitung nutzen, um über die Darstellung weiterer Siedlungsbereiche die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige, generationengerechte und räumlich ausgewogene Entwicklung der Stadt und ihrer Stadtteile zu schaffen. Zugleich ist vor dem Hintergrund einer zunehmend vom Klimawandel betroffenen, verdichteten Stadt, ein verantwortungsvoller Umgang mit der Ressource „Fläche“ gefordert, inklusive Schutz der Freiräume und Nutzung der bestehenden Siedlungs- und Innenentwicklungspotenziale. Aus diesem Grund hat der Rat entschieden, Flächen in einer Größenordnung von 240 Hektar herauszunehmen und nicht als zusätzliche Flächen im Rahmen der Stellungnahme vorzuschlagen.

Die „Allgemeinen Siedlungsbereiche“ und die gewerblichen und industriellen Bereiche sollen im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung als mittel- bis langfristige Handlungsoptionen definiert und planerisch gesichert werden. In „Allgemeinen Siedlungsbereichen“ sind neben Wohnbauflächen unter anderen Gemeinbedarfsflächen (zum Beispiel für Schulen), Grünflächen aber auch Verkehrs- und Versorgungsflächen verortet. Eine Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich im Regionalplan ist deshalb nicht mit einem reinen Wohnbaupotenzial gleichzusetzen.

Pressemitteilung: Stadt Köln