Berlin (pm) – Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stellt allen Stadtentwicklungsämtern der Bezirke und den B-Plan aufstellenden Referaten auf Senatsebene ab dem 12. Mai 2025 für die Durchführung von Bebauungsplanverfahren das Programm „DiPlanBeteiligung“ zur Verfügung. Damit wird die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) vollständig digital durchgeführt. Das erste Verfahren, das das neue System nutzt, ist der Bebauungsplan 9-87 für die Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick.
Die Einführung von „DiPlanBeteiligung“ ist ein wichtiger Meilenstein zur vollständigen Digitalisierung der Bauleitplanverfahren im Land Berlin. Es erfüllt die rechtlichen Anforderungen des Baugesetzbuches an die digitale Beteiligung und trägt maßgeblich zur Beschleunigung von Planungsprozessen und damit zur Umsetzung der Ziele des Schneller-Bauen-Gesetzes bei.
Die neue Softwarelösung ermöglicht die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie der Beteiligung von Behörden und TöB. „DiPlanBeteiligung“ übertrifft in seinen Funktionalitäten deutlich das bestehende Portal mein.berlin.de, da es alle Erfordernisse der Bebauungsplanverfahren erfüllt. Bearbeiterinnen und Bearbeiter von Bebauungsplänen können zukünftig B-Plan-Entwürfe, zugehörige Unterlagen und relevante Informationen digital über das Beteiligungsportal veröffentlichen. Gleichzeitig ermöglicht die Plattform die strukturierte Entgegennahme von Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Dazu sagte Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler: „Mit ‚DiPlanBeteiligung‘ erreichen wir eine neue Stufe der digitalen Beteiligung und der Beschleunigung von Verwaltungsprozessen. Das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bereitgestellte, nutzerfreundliche Online-Angebot kommt sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zugute und wird jetzt sukzessive für alle Beteiligungen im Bereich der Bebauungsplanung in den Bezirken und auf Senatsebene ausgerollt.“
Die Entwicklung des neuen Angebots basiert auf einer im Jahr 2021 mit dem Land Hamburg geschlossenen Verwaltungskooperation (Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit bei der Digitalisierung im Bereich Planen und Bauen). Mittlerweile sind neben den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen auch die Flächenländer Brandenburg, Bayern und Schleswig-Holstein dieser Kooperation beigetreten.
Durch die gemeinsame Entwicklung, Pflege und Weiterentwicklung von Fachverfahrens-Software folgen die Mitglieder der Verwaltungskooperation dem europäischen Ziel der digitalen Souveränität. Damit werden Abhängigkeiten in der Entwicklung von IT-Lösungen abgebaut und der Datenschutz gestärkt.
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin