Hamburg (pm) – Der Bundesrat hat heute die Einführung einer neuen Gebietskategorie – der sogenannten „Urbanen Gebiete“ – beschlossen. In ihrer Rede unterstrich Senatorin Stapelfeldt die Notwendigkeit der Beschlussfassung. Mit der Neuerung im Städtebaurecht wird nun eine zeitgemäße, flexible Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe in einer höheren baulichen Dichte möglich.
Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Der heutige Beschluss über die Baurechts-Novelle ist eine wichtige Weichenstellung für die zukünftige Entwicklung unserer Städte. Unsere Städte wachsen, und bereits heute ist in vielen deutschen Städten der Wohnraum knapp. Wenn wir dafür sorgen wollen, dass sich unsere Städte auch in Zukunft von innen heraus weiterentwickeln können, muss es in der Stadtplanung zu Veränderungen kommen. Deshalb ist es mir heute eine ganz besondere Freude, dass unsere Beratungen über die Jahre zu der Einführung der Urbanen Gebiete geführt haben.“
Im vergangenen Jahrhundert erfolgten Wachstum und Stadtentwicklung überwiegend durch Flächenerweiterungen an den Siedlungsrändern. Insbesondere die Lebensbereiche Wohnen und Arbeiten sind dabei räumlich voneinander getrennt worden. Senatorin Stapelfeldt: „Das Leitbild der Stadtentwicklung hat sich stark gewandelt: Weg von der Flächenerweiterung hin zur Verdichtung mit höherer Nutzungsmischung und zu einer Entwicklung funktionsgemischter und kompakter Städte“.
Dr. Stapelfeldt abschließend: „Gleichwohl hätte sich Hamburg einen differenzierteren Umgang mit dem Thema Lärmschutz gewünscht. Durch die intensivere Nutzungsmischung können, insbesondere wenn Wohnbebauung an Gewerbe heranrückt, Lärmsituationen entstehen, die planerisch bewältigt werden müssen. Diese Lärmkonflikte hätten wir durch die Einführung einer innovativen Regelung lösen können, die es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt hätte, passive Lärmschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.“ Die Senatorin hob noch einmal hervor: „Mit den Urbanen Gebieten kann die Stadtplanung nun an den jeweiligen Bedürfnissen und an der individuellen Ausgangslage der Gebiete ausgerichtet werden. Das ist ein großer Fortschritt, denn nutzungsgemischtes Bauen wird in den größeren Städten bald zum Normalfall werden. Zusätzlich bieten die Urbanen Gebiete die Möglichkeit, dichter und vor allen Dingen höher zu bauen – was uns hilft, den ungebrochenen Trend des Einwohnerwachstums in den großen Städten zu bewältigen.“
Seit 2014 hat Hamburg in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe der Bauministerkonferenz zur sogenannten „Großstadtstrategie“ an der Einführung einer neuen, modernen Gebietskategorie gearbeitet.
Hintergrund: Urbane Gebiete und mögliche Anwendungspraxis in Hamburg
Mit der vom Bundesrat beschlossenen Gebietskategorie „Urbane Gebiete“ als neuer Baugebietstyp der Baunutzungsverordnung soll Städten, in denen die Flächen begrenzt sind, mehr Flexibilität beim Bauen in stark verdichteten Gebieten eingeräumt werden. In Urbanen Gebieten ist eine Nutzungsmischung aus Wohnungen, Gewerbebetrieben, Gastronomie, Einzelhandel sowie kulturellen Einrichtungen mit variablen Anteilen vorgesehen. Ähnlich wie in den sanierten ehemaligen Gründerzeitvierteln können so funktionsgemischte Bebauungen entstehen, die eine Stadt der kurzen Wege ermöglichen.
Ein weiteres Merkmal der Urbanen Gebiete ist die kompakte Bauweise. Durch sie besteht die Möglichkeit, dichter und vor allem höher zu bauen. Mit der nun vorliegenden Gebietskategorie könnten in Zukunft beispielsweise Flächen auf der Elbinsel Wilhelmsburg, der Harburger Schlossinsel oder im Umfeld des neuen Fernbahnhofs am Diebsteich als Urbane Gebiete ausgewiesen werden.
Hamburg hat sich bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Bauministerkonferenz für ein Bauplanungsrecht stark gemacht, das die Schaffung neuer gemischter Quartiere und die Innenverdichtung vereinfacht. Neue Stadtteile wie beispielsweise die HafenCity bedürften mit dieser Neuerung künftig keiner aufwändigen Ausnahmebegründung mehr.
Pressemitteilung: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg