29. März 2024

Berlin und IBB verbessern Wohnungsbauförderung

Berlin (pm) – Vom 1. Januar 2018 an gelten für den Wohnungsbau in Berlin neue Förderkonditionen. Sie  betreffen den Neubau bzw. Kauf von Mietwohnungen vor Baubeginn, bei denen ein Teil der Wohnungen zu sozialverträglichen Mieten angeboten wird.

Die wesentlichen Eckpunkte der neuen Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2018) im Überblick:

  • Fördermodell 1:
  • Mietpreisbindung anfänglich 6,50 Euro/Quadratmeter nettokalt monatlich (wie bisher),
  • Erhöhung des Förderdarlehens von 1.200 Euro auf 1.300 Euro/Quadratmeter, um den gestiegenen Bau- und Grundstückskosten Rechnung zu tragen,
  • Tilgungsverzicht von 25 Prozent der Darlehenssumme (wie bisher);

 

  • Fördermodell 2:
  • Mietpreisbindung anfänglich 8,00 Euro/Quadratmeter nettokalt monatlich,
  • Förderdarlehen von 1.000 Euro/Quadratmeter errichteter Wohnfläche,
  • kein Tilgungsverzicht,
  • Angebot zur Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte mit mittleren Einkommen – Inanspruchnahme des Modells 2 für maximal 20 Prozent der insgesamt errichteten Wohnungen, jedoch nur in Verbindung mit mindestens 30 Prozent geförderter Wohnungen nach Modell 1;

 

  • Erhöhte Kappung des Förderdarlehens bei 91.000 Euro (Modell 1) bzw. 70.000 Euro (Modell 2) pro Wohnung (bisher 64.000 Euro bzw. 50.000 Euro), um die Anreize für die Errichtung familiengerechter, größerer Wohnungen zu verbessern;

 

  • Förder- und Bindungszeitraum sowie Zinsfreiheit des jeweiligen Darlehens wird von 20 auf 30 Jahre erhöht;

 

  • Absenkung des Verwaltungskostenbeitrags.

 

Das Fördermodell mit einkommensorientierten Zuschüssen wird ab 2018 nicht mehr angeboten.

Bereits seit 2014 unterstützen das Land Berlin und die Investitionsbank Berlin (IBB) mit Mitteln aus dem „IBB Wohnungsneubaufonds“ kommunale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und private Investoren bei der Schaffung von preisgünstigen Mietwohnungen in Berlin. Mit den neuen WFB 2018 wollen Land und IBB dem Wohnungsneubau in Berlin weiteren Auftrieb verleihen.

Wichtig: Vermieter und Investoren, die Mittel aus dem IBB Wohnungsneubaufonds in Anspruch nehmen wollen, müssen zunächst die Aufnahme ins Wohnungsneubauprogramm bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – Programmleitstelle – beantragen. Nach erfolgter Aufnahme kann dann der konkrete Antrag auf Förderung bei der IBB gestellt werden.

Pressemitteilung: Investitionsbank Berlin / Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen