16. April 2024

Berlin: Umwandlungsverordnung zeigt Wirkung

Jahresbericht 2016 und Kurzfassung stehen zum Download bereit

Berlin (pm) – Seit März 2015 ist in Berlin die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten (sog. Milieuschutzgebieten) genehmigungspflichtig. Die Umsetzung der Umwandlungsverordnung durch die Bezirke wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durch ein Monitoring begleitet. Der Bericht für das Jahr 2016 liegt nun vor.

Als Ergebnis ist festzuhalten: Die Genehmigungspflicht zeigt nachhaltig dämpfende Wirkung auf das Umwandlungsgeschehen. So hat sich der Rückgang von Umwandlungen in den 22 sozialen Erhaltungsgebieten des Jahres 2015 auch im Jahr 2016 fortgesetzt und im Jahresvergleich sogar mehr als halbiert: von rund 5.000 Wohnungen im Jahr 2015 auf rund 2.400 Wohnungen im Jahr 2016. Im Jahr 2016 wurden zwölf neue soziale Erhaltungsgebiete festgelegt, im Jahr 2017 erhöhte sich die Zahl auf insgesamt 42. Die Auswertungen für das Jahr 2016 und das erste Halbjahr 2017 zeigen, dass sich der Umwandlungsprozess in den neuen Gebieten ebenfalls verlangsamt hat.

Senatorin Katrin Lompscher dazu : „Die Umwandlungsverordnung in Milieuschutzgebieten ist ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung durch Entmietung und kostentreibende Modernisierungen zu schützen, die häufig mit einer Umwandlung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung verbunden sind. Es ist daher unser ausdrückliches Ziel, die Anzahl der Milieuschutzgebiete auch im kommenden Jahr weiter zu erhöhen, um die gemischte Zusammensetzung der Berliner Bewohnerschaft auch künftig in allen Bezirken zu erhalten.“
In den 42 Milieuschutzgebieten Berlins leben rund 647.000 Berlinerinnen und Berliner in knapp 350.000 Wohnungen.

Das gesamte Monitoring 2016 und eine Kurzfassung finden Sie als Download unter

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/soziale_erhaltungsgebiete/

Pressemitteilung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin