29. März 2024

Bauwirtschaft: Gesetz zur Förderung der Gebäudesanierung muss rasch verabschiedet werden

Verband erwartet von Landesregierung Unterstützung im Bundesrat

Für Wärmedämmung soll es künftig Fördergelder geben (c) BAUWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.

Stuttgart (pm) – Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms Mitte Oktober erstmals eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung beschlossen. Die Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg begrüßt die Maßnahmen als längst überfälligen Schritt und fordert die grün-schwarze Landesregierung auf, den anstehenden Gesetzentwurf im Bundesrat zu unterstützen. Allerdings wollen sich die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung offenbar gegen das neue Steuergesetz positionieren, um damit unter anderem ein Druckmittel für andere nicht zustimmungspflichtige Teile des Klimapakets zu haben, die ihnen nicht weit genug gehen.

„Dies wäre eine kontraproduktive Vorgehensweise“, kommentiert der Geschäftsführer der Landesvereinigung Bauwirtschaft Thomas Möller das Vorhaben. „Viel zu lange schon ist der Gebäudesektor bei der Debatte um Klimaschutzmaßnahmen praktisch berücksichtigt geblieben. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Bundesregierung endlich finanzielle Anreize zur energetischen Sanierung des Gebäudebestands schafft. Nun muss das Gesetz aber auch zügig verabschiedet werden.“ Die geplanten Förderungen kämen dem Klima, den Bürgern und der Wirtschaft zugute.

Künftig sollen über drei Jahre hinweg energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen mit bis zu 40.000 Euro steuerlich begünstigt werden. Dazu gehört unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen, ebenso wie die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren sowie der Einbau von neuen Lüftungs- und Heizungsanlagen bzw. die Optimierung bestehender Anlagen. Die Landesvereinigung befürwortet ausdrücklich, dass auch Einzelmaßnahmen gefördert werden. Der Förderbetrag ist pro Einzelmaßnahme auf 20 Prozent der Investitionskosten gedeckelt. Damit können Aufwendungen von bis zu 200.000,- Euro für ein selbstgenutztes Gesamtobjekt berücksichtigt werden.

„Diese Förderhöhe ist absolut notwendig, um echte Anreize für die Sanierung des eigenen Wohnraums zu schaffen und darf keinesfalls gekürzt werden!“, erklärt Thomas Möller. Er sieht trotz guter Auftragslage keine Kapazitätsprobleme bei der Umsetzung, da die Geltungsdauer des neuen Gesetzes über zehn Jahre läuft und die Unternehmen entsprechend Planungssicherheit für den Aufbau von zusätzlichem Personal hätten. „Unsere Betriebe stehen auf jeden Fall bereit, um den Gebäudebestand schnell und effizient zu sanieren. Jetzt ist die Politik gefordert, das neue Gesetz möglichst rasch auf den Weg zu bringen.“

Pressemitteilung: BAUWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.