28. März 2024

Bauwirtschaft fordert Nachbesserungen beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Verband: Gesetz verschärft Arbeitskräftemangel auf dem Bau

Stuttgart (pm) – Die Bauwirtschaft im Land kritisiert den Gesetzentwurf zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz in seiner jetzigen Form, weil sie dadurch eine Verschärfung des Arbeitskräfteproblems auf dem Bau befürchtet. „Der vorliegende Entwurf ist viel zu eng ausgelegt und behindert den dringend notwendigen Zuzug von Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland“, erklärt Thomas Möller, Geschäftsführer der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg, und fordert entsprechende Nachbesserungen. Weiteres Problem ist der geplante Wegfall der sogenannten Westbalkanregelung, die bislang berufserfahrenen Bauarbeitern ohne formalen Abschluss das Arbeiten in Deutschland ermöglicht hat.

Im neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist vorgesehen, dass künftig nur derjenige einwandern darf, der eine mit dem deutschen Niveau vergleichbare Berufsausbildung abgeschlossen hat. „Fakt ist jedoch, dass weltweit nur sehr wenige Staaten ein Ausbildungssystem haben, das mit dem deutschen vergleichbar ist. Damit gehen uns viele fachlich durchaus versierte Arbeitskräfte aus dem Ausland verloren“, so Thomas Möller. Der Gesetzentwurf gibt Zuwanderungswilligen, deren Ausbildung nicht dem deutschen Niveau entspricht, zwar die Möglichkeit, in Deutschland innerhalb von 18 Monaten entsprechende Anpassungsqualifikationen zu erwerben. „Dieser Zeitraum ist aber viel zu kurzgefasst. Wir fordern, dass für den erfolgreichen Abschluss einer Anpassungsqualifikation 24 Monate Zeit gewährt wird.“

Als zu restriktiv bewertet der Verband auch die Voraussetzungen für die Zuwanderung von Ausbildungsinteressenten. Das Gesetz schreibt dafür entweder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder den Abschluss einer deutschen Auslandsschule vor. Derart enge Vorgaben betrachtet Möller als kontraproduktiv: „Zuwanderer, die über ein solch hohes Ausbildungsniveau verfügen, werden in der Regel keine bauhandwerkliche Ausbildung anstreben. Um Nachwuchskräfte aus dem Ausland zu gewinnen, müssen die Bedingungen deutlich offener ausgestaltet sein.“

Sorge bereitet der Branche zugleich der drohende ersatzlose Wegfall der sogenannten Westbalkanregelung zum Jahresende 2020. Über diese Regelung sind jährlich etwa 50.000 Arbeitsnehmer temporär im deutschen Bauhauptgewerbe tätig. Diese erfahrenen Mitarbeiter würden dem Baugewerbe in Zukunft fehlen. Denn der Regierungsentwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sieht vor, dass der Zuzug von Arbeitskräften mit Berufserfahrung, die über keine formale Qualifikation verfügen, allein auf die Informations- und Kommunikationstechnologiebranche beschränkt wird. Die Bauwirtschaft fordert deshalb eine Verlängerung der Westbalkanregelung über das Jahr 2020 hinaus.

Ein wichtiges Anliegen der Bauwirtschaft im Land ist die Duldung von Migranten, die sich bereits in Beschäftigung oder Ausbildung befinden, sofern sie ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind. Die vom baden-württembergischen Innenministerium im vergangenen März erlassene Ermessungsduldung für ausreisepflichtige Geflüchtete in Beschäftigung hatte der Verband seinerzeit begrüßt. „Damit hat die Politik Rechtssicherheit für die Betroffenen und Planungssicherheit für unsere Baubetriebe geschaffen, die teilweise schon seit Jahren Flüchtlinge in ihrem Unternehmen beschäftigen“, so Thomas Möller.

Pressemitteilung: Landesvereinigung Bauwirtschaften Baden-Württemberg