18. April 2024

Baugewerbe begrüßt Wiedereinführung der Meisterpflicht und Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Berlin (pm) – „Kurz vor Weihnachten hat uns der Bundesrat zwei Beschlüsse unter den Baum gelegt, die jeder für sich von großer Bedeutung für unsere Branche sind. Für beide haben wir uns seit Jahren eingesetzt, nun sind wir froh, dass die Gesetzgebungsverfahren positiv beendet worden sind.“ So Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe zu den Ergebnissen der heutigen Bundesratssitzung.

Pakleppa zur Wiedereinführung der Meisterpflicht: „Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht im Fliesenleger-, Estrichleger-, Betonsteinhersteller- und Parkettlegerhandwerk hat der Gesetzgeber endlich die Entscheidungen aus dem Jahr 2003 korrigiert, die zu den enormen Fehlentwicklungen und Verwerfungen auf dem Baumarkt geführt haben. Das wird die Gewerke dauerhaft stärken und in den betroffenen Bereichen für eine höhere Qualität in der Ausführung sorgen; angesichts der enormen Schäden durch unsachgemäße Ausführung ist dieser Beschluss auch ein Meilenstein im Interesse der Verbraucher.“

Pakleppa zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung: „Im dritten Anlauf hat die Länderkammer endlich zugestimmt: die energetische Gebäudesanierung wird nun langfristig steuerlich gefördert. Das haben wir im Interesse des Klimaschutzes schon seit Jahren gefordert. Die verschiedenen Anläufe in 2011 und 2015 haben zu einem Attentismus der Eigentümer geführt und den Sanierungsmarkt quasi zum Erliegen gebracht. Wir sind sicher, dass die Sanierungsquote nun steigen wird – und das ist auch dringend notwendig, will Deutschland seine Klimaziele einhalten.“

Pressemitteilung: Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)