8. Oktober 2024

Aus Liebe zum Quartier: Innenminister Hans-Joachim Grote und Staatssekretärin Kristina Herbst besuchen den Tag der Städtebauförderung in Pinneberg und Flensburg

Kiel (pm) – An diesem Sonnabend (05. Mai 2018) findet bundesweit zum vierten Mal der Tag der Städtebauförderung statt. Im gesamten Bundesgebiet werden sich zahlreiche Städte und Gemeinden beteiligen, darunter 9 in Schleswig-Holstein. Das Motto in diesem Jahr lautet “Aus Liebe zum Quartier“.

Auf Stadtteil- und Baustellenführungen, auf Einweihungsfeiern und Richtfesten, in Podiumsgesprächen und Zukunftswerkstätten können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute über vielfältige Maßnahmen der Städtebauförderung informieren. Die Bevölkerung hat Gelegenheit zur Mitwirkung an den Städtebauförderungsmaßnahmen und kann sich an Umsetzungsprozessen und Planungen beteiligen. Der Tag der Städtebauförderung wird getragen von Bund, Ländern und Kommunalen Spitzen-verbänden. Über die konkreten Veranstaltungen und deren Durchführung entscheiden die jeweiligen Gemeinden. Die Veranstaltungen stehen in Zusammenhang mit den Maßnahmen der Städtebauförderung. Die Einführung des Tages der Städtebauförderung beruht auf einem Beschluss der Bauministerkonferenz der Länder.

Auf www.tag-der-staedtebaufoerderung.de gibt es Informationen, welche Städte am Tag der Städtebauförderung teilnehmen und was sie im Einzelnen planen. Innenminister Hans-Joachim Grote wird in Pinneberg um 14:00 Uhr die Mitteleinsatzentscheidung für die Neugestaltung der Straße Am Rathaus übergeben. Staatssekretärin Kristina Herbst wird beim 1. Spatenstich zur Wohngebietserschließung Freiland in Flensburg um 11:00 Uhr dabei sein.

Die Städtebauförderung hilft den Städten, ihre Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandorte unter den aktuellen Bedingungen des demographischen und wirtschafts-strukturellen Wandels auszubauen. Die Städtebauförderungsmittel werden hauptsächlich eingesetzt, um Innenstädte und Ortsteilzentren zu stärken, brachliegende Industrie- und Bundeswehrflächen wieder zu nutzen, soziale und bauliche Missstände zu beheben, historische Stadtkerne mit denkmalwerter Bausubstanz zu erhalten, die urbane grüne Infrastruktur zu verbessern sowie um die öffentliche Daseinsvorsorge in dünn besiedelten ländlichen Räumen zu sichern.

Die Wohnungsangebote und Aufenthaltsqualität der Innenstädte werden verbessert, die Versorgungsfunktion der Stadt- und Stadtteilzentren gestärkt und der zunehmenden Tendenz der sozialen Polarisierung, der Stadt-Umland-Wanderung sowie städtebaulichen Funktionsverlusten wird entgegengewirkt.

Seit 1971 fördern Bund und Länder städtebauliche Gesamtmaßnahmen in den Städten und Gemeinden. Über die positiven Wirkungen für die Stadtentwicklung hinaus haben Städtebauförderungsmittel erhebliche Anstoß- und Bündelungseffekte auf private und öffentliche Investitionen. Eine Förderung aus den Programmen von einem Euro zieht mehr als sieben Euro an öffentlichen und privaten Folgeinvestitionen nach sich. Dies wiederum löst erhebliche Beschäftigungseffekte bei der regionalen Bauwirtschaft aus.

Die aktuell sieben Städtebauförderungsprogramme haben jeweils eigene Förderziele und Förderkonditionen: Sanierung und Entwicklung, Soziale Stadt, Stadtumbau West, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz, Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke und Zukunft Stadtgrün.

Im Jahr 2017 erhielten in Schleswig-Holstein 42 Kommunen für 48 Fördergebiete ins-gesamt rund 60,15 Millionen Euro an Städtebauförderungsmitteln. Alle drei Finanzierungsträger – also Bund, Land und zu fördernde Kommune – sind in der Regel mit je einem Drittel beteiligt.

Pressemitteilung: Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein